elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sperr-Hotline

    Tel.: +49 116 116

    Erreichbarkeit:

    Mo 00:00 - 24:00 Uhr

    Di 00:00 - 24:00 Uhr

    Mi 00:00 - 24:00 Uhr

    Do 00:00 - 24:00 Uhr

    Fr 00:00 - 24:00 Uhr

    Sa 00:00 - 24:00 Uhr

    So 00:00 - 24:00 Uhr

    Im Inland gebührenfrei.

    Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich III, Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    66892 Bruchmühlbach-Miesau

    Öffnungszeiten

    vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2015 (von: Webservice, VG_Bruchmühlbach-Miesau)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Bruchmühlbach-Miesau)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

    Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

    Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

    Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

    Fristen

    unverzüglich

    Kosten

    • Sperrung gebührenfrei
    • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2014 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, Ausweis-Chip, ePA, Ausweischip, neu, Pass, Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, Personaldokument, Starten, Chip, aktivieren, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, Sperr, nPA, Sperrung, Sperren, neuer Personalausweis, Identitätsnachweis, Perso, PA, Elektronisch, Neuer PA, Ausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)