elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

    Hinweise für Worms: Personalausweise

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

    hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

      online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

      hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

      Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

      Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

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      (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

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      Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

      • Worms-Neuhausen
      • Worms-Pfeddersheim
      • Worms-Rheindürkheim
      • Worms-Horchheim

        Online-Dienste

        Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

        Zuständigkeit

        Sperr-Hotline

        Tel.: +49 116 116

        Erreichbarkeit:

        Mo 00:00 - 24:00 Uhr

        Di 00:00 - 24:00 Uhr

        Mi 00:00 - 24:00 Uhr

        Do 00:00 - 24:00 Uhr

        Fr 00:00 - 24:00 Uhr

        Sa 00:00 - 24:00 Uhr

        So 00:00 - 24:00 Uhr

        Im Inland gebührenfrei.

        Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

        Ansprechpartner

        Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

        Beschreibung

        Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

        In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

        Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
        --> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) 
             oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

        Jetzt gleich online erledigen!
        Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

        Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

        • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
        • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

        Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
        Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

        Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        Sie haben Fragen?
        Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

        Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
        Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

          Adresse

          Hausanschrift

          Postanschrift Folzstraße 5

          67547 Worms

          Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

          Öffnungszeiten

          Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

          Kontakt

          Internet

          Version

          Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

          Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

          Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

          Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

          erforderliche Unterlagen

          Hinweise für Worms: Personalausweise

          Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

          • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
          • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
          • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

          Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

          • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
          • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
          • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

          Voraussetzungen

          • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
          • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

          Rechtsgrundlage(n)

          Verfahrensablauf

          Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

          Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

          Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

          Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

          Fristen

          unverzüglich

          Kosten

          • Sperrung gebührenfrei
          • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

          Hinweise für Worms: Personalausweise

          Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 €
          Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 €
          Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 €

          *Hinweis: 
          Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

          Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 €
          Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 €
          Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 €

          *Hinweis: 
          Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

          Weitere Informationen

          Gültigkeitsgebiet

          Rheinland-Pfalz

          Fachliche Freigabe

          Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015

          Version

          Technisch erstellt am 06.08.2014 (von: Gros, Blanka)

          Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

          Stichwörter

          elektronischer Personalausweis, Ausweis-Chip, ePA, Ausweischip, neu, Pass, Personalausweis, Online-Ausweisfunktion, Personaldokument, Starten, Chip, aktivieren, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, Sperr, nPA, Sperrung, Sperren, neuer Personalausweis, Identitätsnachweis, Perso, PA, Elektronisch, Neuer PA, Ausweis

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

          Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

          Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)