elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

    Beschreibung

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

    Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

    Zuständigkeit

    Sperr-Hotline

    Tel.: +49 116 116

    Erreichbarkeit:

    Mo 00:00 - 24:00 Uhr

    Di 00:00 - 24:00 Uhr

    Mi 00:00 - 24:00 Uhr

    Do 00:00 - 24:00 Uhr

    Fr 00:00 - 24:00 Uhr

    Sa 00:00 - 24:00 Uhr

    So 00:00 - 24:00 Uhr

    Im Inland gebührenfrei.

    Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    Fax: +49 2637 913-100

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Kontaktperson

    • Frau Simone Baulig
      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Telefon Festnetz: 02637 913-108

      E-Mail: simone.baulig@vgwthurm.de

    • Frau Alexandra Gerhards
      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Telefon Festnetz: 02637 913-109

      E-Mail: alexandra.gerhards@vgwthurm.de

    • Frau Katharina Pertoldi
      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Telefon Festnetz: 02637 913-149

      E-Mail: katharina.pertoldi@vgwthurm.de

    • Frau Julia Pürling
      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Telefon Festnetz: 02637 913-155

      E-Mail: julia.puerling@vgwthurm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Kontakt

    Fax: +49 2637 913-100

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

    Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

    Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

    Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

    Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.

    Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.

    Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).

    Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.

    Fristen

    unverzüglich

    unverzüglich

    Kosten

    • Sperrung gebührenfrei
    • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt
    • Sperrung gebührenfrei
    • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Ausweis-Chip, Sperren, Personalausweis, Chip, Elektronisch, Pass, Starten, Neuer PA, Personaldokument, Identitätsnachweis, Online-Ausweisfunktion, Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises, PA, nPA, elektronischer Personalausweis, ePA, Ausweis, neu, Sperr, aktivieren, Perso, Ausweischip, neuer Personalausweis, Sperrung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de