Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Beschreibung
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.
Zuständigkeit
Sperr-Hotline
Tel.: +49 116 116
Erreichbarkeit:
Mo 00:00 - 24:00 Uhr
Di 00:00 - 24:00 Uhr
Mi 00:00 - 24:00 Uhr
Do 00:00 - 24:00 Uhr
Fr 00:00 - 24:00 Uhr
Sa 00:00 - 24:00 Uhr
So 00:00 - 24:00 Uhr
Im Inland gebührenfrei.
Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.2 - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kerstin Schwarz
Hausanschrift
Fax: 02654 9402-70132
Telefon Festnetz: 02654 9402-132
E-Mail: kerstin.schwarz@maifeld.de
Frau Ruth Hörsch
Frau Hannah Einig
Frau Anna Weide
Frau Jana Holzem
Frau Justine Junglas
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02654 9402-133
Fax: 02654 9402-70133
E-Mail: justine.junglas@maifeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Bürgerbüro
- Einwohnerwesen
- Gewerbe
- Personenstandswesen
- Bestattungswesen
- Rentenstelle
- Tourismus / Kultur
- Vereine
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Sperrung erfolgt durch Sie persönlich über die Personalausweisbehörde oder telefonisch über die Sperrhotline und wird sofort eingeleitet.
Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt).
Liegt Ihnen dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind Ihr persönliches Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Fristen
unverzüglich
Kosten
- Sperrung gebührenfrei
- Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Kontakt
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.01.2015
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