Einheitliche Behördennummer 115
Beschreibung
Über die 115 erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Behördenanliegen. Dabei ist es egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist. Zum Beispiel:
- Ich habe ein neues Auto gekauft, wann hat die Zulassungsstelle geöffnet?
- Wo kann ich meinen neuen Personalausweis beantragen?
- Wie kann ich BAföG beantragen?
- Wo kann ich eine Melderegisterauskunft einholen?
- Wie melde ich ein Gewerbe an?
Ziel der 115 ist es, Ihre Fragen beim ersten Kontakt zu beantworten. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf. Dies garantiert Ihnen das 115-Serviceversprechen.
Die aufwändige Suche nach Zuständigkeiten und einzelnen Telefonnummern entfällt. Die meisten Anfragen können sofort beantwortet werden, so dass Sie sich mit demselben Anliegen nicht ein zweites Mal an die Verwaltung wenden müssen. Unnötige Behördengänge werden vermieden .
Für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist die 115 über ein Gebärdentelefon erreichbar.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Einheitliche Behördennummer:
Tel.: 115
Organisation der Einheitliche Behördennummer 115:
Geschäfts- und Koordinierungsstelle von 115
im Bundesministerium des Innern
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maxdorf
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Maxdorf gehört zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis und umfasst die Ortsgemeinden Birkenheide, Fußgönheim und Maxdorf.
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Keine.
Voraussetzungen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Anfragen werden regelmäßig sofort beantwortet. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten.
Kosten
Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Über eine Teilnahme an der 115 entscheidet jede Verwaltung selbst.
Die 115 ist eine allgemeine Auskunft zu Leistungen der Verwaltung. Auskünfte zu laufenden Verwaltungsverfahren oder rechtliche Beratung sind nicht möglich.
Bemerkungen
Die 115 ist auch aus dem Ausland erreichbar. Die unter (+49) 115 eingehenden Anrufe landen bei den 115-Servicecentern. Somit haben auch alle diejenigen, die eine Frage an die Verwaltung haben, und im Ausland leben oder gerade im Ausland sind, die Möglichkeit, die 115 während der Servicezeit 08.00 bis 18.00 Uhr zu erreichen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MASTD am 05.10.2022
Stichwörter
Bürger, Behördentelefon, Krisentelefon, Bürgertelefon, Hinweistelefon, Beratungstelefon, Behördenruf, Hilfetelefon, Servicehotline, Verwaltungsnummer