Einheitliche Behördennummer 115Online erledigen

    Einheitliche Behördennummer 115

    Beschreibung

    Über die 115 erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Behördenanliegen. Dabei ist es egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist. Zum Beispiel:

    • Ich habe ein neues Auto gekauft, wann hat die Zulassungsstelle geöffnet?
    • Wo kann ich meinen neuen Personalausweis beantragen?
    • Wie kann ich BAföG beantragen?
    • Wo kann ich eine Melderegisterauskunft einholen?
    • Wie melde ich ein Gewerbe an?

    Ziel der 115 ist es, Ihre Fragen beim ersten Kontakt zu beantworten. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf. Dies garantiert Ihnen das 115-Serviceversprechen.

    Die aufwändige Suche nach Zuständigkeiten und einzelnen Telefonnummern entfällt. Die meisten Anfragen können sofort beantwortet werden, so dass Sie sich mit demselben Anliegen nicht ein zweites Mal an die Verwaltung wenden müssen. Unnötige Behördengänge werden vermieden .

    Für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist die 115 über ein Gebärdentelefon erreichbar.

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Einheitliche Behördennummer:

     Tel.: 115

    Organisation der Einheitliche Behördennummer 115:

    Geschäfts- und Koordinierungsstelle von 115
    im Bundesministerium des Innern

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Voraussetzungen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Anfragen werden regelmäßig sofort beantwortet. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten.

    Kosten

    Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Über eine Teilnahme an der 115 entscheidet jede Verwaltung selbst.

    Die 115 ist eine allgemeine Auskunft zu Leistungen der Verwaltung. Auskünfte zu laufenden Verwaltungsverfahren oder rechtliche Beratung sind nicht möglich.

    Bemerkungen

    Die 115 ist auch aus dem Ausland erreichbar. Die unter (+49) 115 eingehenden Anrufe landen bei den 115-Servicecentern. Somit haben auch alle diejenigen, die eine Frage an die Verwaltung haben, und im Ausland leben oder gerade im Ausland sind, die Möglichkeit, die 115 während der Servicezeit 08.00 bis 18.00 Uhr zu erreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Stichwörter

    Servicehotline, Beratungstelefon, Bürger, Bürgertelefon, Krisentelefon, Hinweistelefon, Behördenruf, Behördentelefon, Hilfetelefon, Verwaltungsnummer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English