Notreiseausweis für Ausländer Ausstellung

    Notreiseausweis für Ausländer beantragen

    Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer kurz vor Ihrer Ausreise aus Deutschland feststellen, dass Ihre Reisedokumente abgelaufen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Notreiseausweis beantragen.

    Beschreibung

    Der Notreiseausweis wird von den Grenzbehörden ausgestellt. Grenzbehörden sind die Bundespolizei und weitere Landes- und Bundesbehörden, die mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt sind.

    Als Ausländerin und Ausländer können Sie bei akuten Notfällen zur Ausreise ein Reisedokument für den Notfall, den sogenannten Notreiseausweis, beantragen.
    Akute Notfälle bestehen, wenn eine unbillige Härte vermieden werden soll oder ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
    Mit dem Notreiseausweis können Sie aus Deutschland ausreisen und anschließend wieder einreisen. Es gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Der Notreiseausweis ist kein vollwertiger Ersatz für den Reisepass. Er wird Ihnen nur ausgestellt, wenn Sie vor Reiseantritt keine Zeit mehr für den Gang zur Passbehörde haben.
    Sie können mit einem Notreiseausweis nur in einen anderen Staat einreisen, wenn der Staat Ihr Dokument als Reiseausweis anerkennt. Der andere Staat hat keine Verpflichtung zur Anerkennung Ihres Notreiseausweises. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Fluggesellschaften die Mitnahme von Reisenden mit diesem Reisedokument verweigern.
    Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Notreiseausweises.

    Eine Ausstellung kann zum Beispiel verwehrt werden, wenn:

    • Sie in ein Land reisen wollen, dass den Notreiseausweis nicht anerkennt oder
    • Ihnen durch die Passbehörde ein vorläufiger Personalausweis oder Reisepass auf Antrag ausgestellt werden kann.

    Hinweis: In folgenden Ländern ist nicht die Bundespolizei, sondern eine Landes- oder Bundesbehörde mit der Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt:

    • im Freistaat Bayern auf den Flughäfen Nürnberg und Memmingen sowie den Verkehrslandeplätzen, die als Grenzübergangsstellen zugelassen sind ist die Bayerischen Grenzpolizei zuständig,
    • in der Freien und Hansestadt Hamburg im Hafen ist die Wasserschutzpolizei Hamburg zuständig,
    • in Niedersachsen, Schleswig-Holstein in verschiedenen Häfen und im Baden-Württemberg am Flughafen Friedrichshafen ist die Zollverwaltung zuständig.

    Die Ausstellung eines Notreiseausweises können Sie persönlich bei der Grenzbehörde, wie Beispielsweise am Flughafen bei der Bundespolizei, beantragen. Den Antrag können Sie auch vorab digital an die Grenzbehörde schicken, um den Vorgang zu beschleunigen. Sie müssen vor Antritt Ihrer Reise trotzdem persönlich bei der Grenzbehörde erscheinen.

    Hinweise für Worms: Personalausweise

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

    hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

    Bearbeitungszeit 4 - 5 Wochen.

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro (Hauptstelle Folzstraße) beantragen.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel zu verlängern. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

      zuständige Stelle

      Bitte wenden Sie sich an die zuständige Grenzbehörde vor Ort.

      Zuständigkeit

      Bitte wenden Sie sich an die zuständige Grenzbehörde.

      24-Stunden-Hotline der Bundespolizei:
      Telefon: 0800 6 888 000

      Ansprechpartner

      Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

      Beschreibung

      Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

      In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

      Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
      Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

      Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

      Jetzt gleich online erledigen!
      Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

      Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

      • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
      • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

      Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

      In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
      Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

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      Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

      Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
      Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

        Adresse

        Hausanschrift

        Postanschrift Folzstraße 5

        67547 Worms

        Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

        Öffnungszeiten

        Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

        Kontakt

        Internet

        Version

        Technisch geändert am 21.10.2024

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        erforderliche Unterlagen

        Für die Antragsstellung und Abholung benötigen Sie:

        • Nachweis Ihrer Identität und Ihrer Staatsangehörigkeit durch:
          • abgelaufenen Reisepass oder vorläufiger Reisepass oder
          • abgelaufenen Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
        • bei Antragstellung für ein Kind:
          • abgelaufenen Kinderreisepass oder
          • Geburtsurkunde (ausschließlich bei Antragstellung für ein Kind)
        • Nachweis über Berechtigung zum längerfristigen Aufenthalt
          • Deutscher Aufenthaltstitel im Checkkartenformat oder
          • Aufenthaltstitel eines anderen Schengenstaats im Checkkartenformat
        • aktuelles, biometrisches Foto

        Hinweis: Falls dies nicht vorhanden ist, wird ein Foto bei der Behörde gemacht. Dafür entstehen Ihnen keine Kosten.

        Hinweise für Worms: Personalausweise

        Mitzubringen für einen neuen Personalausweis sind:

        • der alte Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
        • wenn möglich Geburtsurkunde oder Stammbuch
        • 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
        • Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

        Formulare

        • Formulare: nein
        • Onlineverfahren möglich: ja
        • Schriftform erforderlich: ja
        • Persönliches Erscheinen nötig: ja

        Voraussetzungen

        Anträge auf Notreiseausweis können stellen:

        • Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU), des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sowie deren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörige,
        • Staatsangehörigen eines in Anhang II zur EU-Visumverordnung aufgeführten Staates,
        • Drittstaatsangehörigen, die zur Rückkehr in die oben genannten Staaten berechtigt sind, das heißt Inhaber eines Aufenthaltstitels (Schengenvisa der Kategorie C sind davon ausgenommen) oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt zum Aufenthalt in Deutschland,
        • ziviles Schiffspersonal eines in der See- oder Küstenschifffahrt oder in der Rheinschifffahrt verkehrenden Schiffes für den Landgang oder
        • ziviles Flugpersonal für einen Aufenthalt auf dem Flugplatzgelände, in der Flughafengemeinde oder für einen Wechsel auf einen anderen Flughafen, um von dort abzufliegen. 

        Weitere Voraussetzungen:

        • Sie können Ihre Identität nachweisen und gehören zur Gruppe der Antragsberechtigten.
        • Die Ausstellung eines regulären Passes oder Passersatzes von der eigenen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde ist vor Reiseantritt nicht mehr möglich oder nicht mehr rechtzeitig zu erwarten.
        • Es werden keine Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
        • Es bestehen keine Sicherheitsbedenken.
        • Der durch eine gegebenenfalls vorliegende Fahndungsnotierung verfolgte Zweck nicht beeinträchtigt wird.
        • Der Zielstaat erkennt den Notreiseausweis als Grenzübertrittsdokument an.
        • Bei Minderjährigen muss grundsätzlich das Einverständnis aller gesetzlichen Vertreter vorliegen.

        Hinweise:
        Für Kinder kann der Notreiseausweise von den Sorgeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person beantragt werden. Eine eigenständige Antragstellung ist erst ab 18 Jahren möglich. Reisen nicht beide Eltern mit dem Kind, müssen beide sorgeberechtigten Elternteile der Reise zustimmen. Bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, ist die Situation besonders: Es darf nur der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Die Eltern müssen das dauerhafte Getrenntleben glaubhaft machen. Dies gilt auch, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil dauerhaft verhindert, zum Beispiel unbekannt verzogen, ist.

        Rechtsgrundlage(n)

        Rechtsbehelf

        • Bar vor Ort

        Verfahrensablauf

        Den Notreiseausweis können Sie persönlich oder online bei der Grenzbehörde, beispielweise am Flughafen bei der Bundespolizei, beantragen.

        Persönlicher Antrag

        • Sie gehen zu der Grenzbehörde und lassen sich ein Antragsformular aushändigen, das Sie ausfüllen und unterschreiben.
        • Vor Ort wird ein Identitätsabgleich durchgeführt. Dazu müssen Sie Ihre Identität und Staatsangehörigkeit oder die der Person nachweisen, für die Sie eine Reiseausweis als Passersatz beantragen .
        • Sie müssen ein aktuelles biometrisches Foto vorlegen oder vor Ort bei der Behörde anfertigen lassen.
        • Sie müssen bar vor Ort die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
        • Anschließend wird Ihnen der Notreiseausweis ausgehändigt.

        Digitaler Antrag

        • Sie können den Antrag auch online stellen und zur Bearbeitung an die Grenzbehörden versenden, um das Verfahren zu beschleunigen.
        • Dazu füllen Sie den Antrag im Bundesportal aus und senden ihn ab.
        • Nach der digitalen Antragstellung können Sie Kontakt mit der zuständigen Grenzbehörde aufnehmen.
        • Vor Beginn der Reise müssen Sie persönlich bei der Grenzbehörde erscheinen, um:
          • den Antrag zu unterschreiben,
          • einen Identitätsabgleich durchzuführen,
          • ein aktuelles, biometrisches Foto vorzulegen oder es bei der Behörde anfertigen zu lassen und
          • die Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
        • Danach wird Ihnen der Notreiseausweis ausgehändigt.

        Fristen

        keine

        Bearbeitungsdauer

        • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel rund 30 Minuten

        Kosten

        • Ausstellung eines Notreiseausweises für Erwachsene: EUR 43,00
        • Ausstellung eines Notreiseausweises für Minderjährige: EUR 34,00

        Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für den Notreiseausweis Ihnen nicht erstattet wird, wenn:

        • Sie Ihren Antrag zurücknehmen,
        • nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen wurde,
        • Ihnen der Notreiseausweis versagt wird oder
        • das Beförderungsunternehmen Ihnen trotz erteiltem Notreiseausweis die Mitnahme verweigert.

        Hinweise für Worms: Personalausweise

        Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre     37,00 ?
        Personalausweis für Antragsteller bis 24 Jahre        22,80 ?
        Vorläufiger Personalausweis*                                   10,00 ?

        *Hinweis: 
        Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und wird sofort ausgehändigt. Grundsätzlich sollte dies nur in Verbindung mit der Beantragung des endgültigen Personalausweises erfolgen.

        Besonderheit:

        Ausstellung von Personalausweisen:

        Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes zusätzlich 13,00 Euro

        Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland zusätzlich 30,00 Euro

        Weitere Informationen

        Bemerkungen

        Staatsangehörige anderer Staaten, die einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltsgestattung vorweisen können, müssen bei der Ausländerbehörde vor Antritt ihrer Reise einen "Reiseausweis für Ausländer" beantragen. Für deutsche Staatsangehörige gibt es als Passersatz einen eigenen Reiseausweis.

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben am 28.04.2021

        Version

        Technisch geändert am 01.11.2024

        Stichwörter

        Reisepaß, Urlaub, Personalausweis, Grenzübertritt, Ersatzpapiere, Ersatzpersonalausweis, Reisedokument, Reise, Notreiseausweis, NoRa, Passersatz, Ersatzausweis, BPOL, Notdokument, Notfallreisedokument, Bundespolizei, Grenzbehörde, Bundespolizeipräsidium, Ersatzreisepass

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English