Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie innerhalb Europas einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Fachdienst II.3 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 52

    66987 Thaleischweiler-Fröschen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06334 441-111

    Telefon Festnetz: 06334 441-139

    E-Mail: carsten.mueller@vgtw.de

    Kontaktperson

    • Frau Sarah Frohnhöfer
      Postanschrift

      Hauptstraße 52

      66987 Thaleischweiler-Fröschen

      Gebäude: Thaleischweiler-Fröschen

      Telefon Festnetz: 06334 441-123

      E-Mail: sarah.frohnhoefer@vgtw.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Anfragen und Terminvereinbarung auch unter: 

    Bürgerbüro: einwohnermeldeamt@vgtw.de

    Standesamt: standesamt@vgtw.de

    Friedhof: friedhofsverwaltung@vgtw.de

    Schulverwaltung und Kita: bildung@vgtw.de

    Ordnungsamt: ordnungsamt@vgtw.de

    Version

    Technisch geändert am 27.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de