Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie innerhalb Europas einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Offenbach an der Queich - Fachbereich 4 - Bürgerdienste

    Beschreibung

    Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung

    Das Meldeamt der Verbandsgemeinde arbeitet ausschließlich mittels Terminvergabe. Termine können Sie vor Ort an der Zentrale buchen oder selbst online.

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Lerch-Ring 6

    76877 Offenbach an der Queich

    Gebäude: Rathaus

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06348 986-0

    Fax: 06348 986-141

    E-Mail: rathaus@offenbach-queich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Personenstandswesen, Friedhofswesen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Straßenverkehr, Mehrgenerationenhaus, Einwohnermeldewesen, Sicherheit und Ordnung

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de