Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Beschreibung
Wenn Sie innerhalb Europas einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Ansprechpartner
Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
REGULÄRE ÖFFNUNGSZEITEN Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr: Bürgerbüro und Zulassungsstelle Montag: 8:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr, Dienstag: 8:00–12:00 Uhr Donnerstag: 13:00–18:00 Uhr Führerscheinstelle Montag und Dienstag: 8:30–12:00 Uhr Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr Ausländerbehörde Besucherinnen und Besucher der städtischen Ausländerbehörde vereinbaren bitte einen Termin über unser Online-Buchungssystem . Bauberatungszentrum Montag-Mittwoch: 8:00–12:00 Uhr Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr Freitag geschlossen Über das Online-Buchungssystem können Sie einen Termin im Bauberatungszentrum vereinbaren. Stadtkasse und Abteilung Steuern Montag, Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung Dienstag: 8:30–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr Donnerstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Kanzlei Montag bis Mittwoch: 8:30–16:00 Uhr Donnerstag: 8:30–18:00 Uhr Freitag: 8:30–12:00 Uhr Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem ( https://www.neustadt.eu/termin ) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags . Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Montag: 8:30–12:00 Uhr Dienstag: 8:30–12:00 Uhr Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr Freitag: 8:30–12:00 Uhr Einzelne Abteilungen können abweichende Öffnungszeiten haben. Diese finden bei den einzelnen Leistungen der Stadtverwaltung. ; REGULÄRE ÖFFNUNGSZEITEN Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr: Bürgerbüro und Zulassungsstelle Montag: 8:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr, Dienstag: 8:00–12:00 Uhr Donnerstag: 13:00–18:00 Uhr Führerscheinstelle Montag und Dienstag: 8:30–12:00 Uhr Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr Ausländerbehörde Besucherinnen und Besucher der städtischen Ausländerbehörde vereinbaren bitte einen Termin über unser Online-Buchungssystem . Bauberatungszentrum Montag-Mittwoch: 8:00–12:00 Uhr Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr Freitag geschlossen Über das Online-Buchungssystem können Sie einen Termin im Bauberatungszentrum vereinbaren. Stadtkasse und Abteilung Steuern Montag, Mittwoch und Freitag: nach Vereinbarung Dienstag: 8:30–12:00 Uhr und 14:00–16:00 Uhr Donnerstag: 8:30-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Kanzlei Montag bis Mittwoch: 8:30–16:00 Uhr Donnerstag: 8:30–18:00 Uhr Freitag: 8:30–12:00 Uhr Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem ( https://www.neustadt.eu/termin ) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags . Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Montag: 8:30–12:00 Uhr Dienstag: 8:30–12:00 Uhr Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr Freitag: 8:30–12:00 Uhr Einzelne Abteilungen können abweichende Öffnungszeiten haben. Diese finden bei den einzelnen Leistungen der Stadtverwaltung.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz