Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie innerhalb Europas einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Klaus-von-Klitzing-Straße 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten der Abteilung "Allgemeine Ordnungsaufgaben" beim Ordnungsamt sind: Montag: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr - Terminvereinbarung nur per Telefon für dringende Fälle Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr - ohne Online-Terminvereinbarung; ab Juni: nur mit Online-Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr - Terminvereinbarung nur per Telefon für dringende Fälle Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung; ab Juni: ohne Online-Terminvereinbarung und 14:00 - 16:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung und 14:00 - 18:00 Uhr - Terminvereinbarung nur per Telefon für dringende Fälle Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr - nur mit Online-Terminvereinbarung Die Online-Terminvereinbarung ist unter [ ] möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06341 13-3210

    Fax: 06341 13-3219

    E-Mail: allgemeine-ordnungsaufgaben@landau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English