Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie innerhalb Europas einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Brühlstraße 2

    55469 Simmern/Hunsrück

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website

    Kontakt

    Fax: 06761 837-100

    Telefon Festnetz: 06761 837-0

    E-Mail: info@sim-rhb.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerservice

    Beschreibung

    Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine Terminvereinbarung vor dem Besuch unserer Verwaltung erforderlich. Hierfür setzt die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eine Online-Terminvereinbarung ein. Für oft nachgefragte, kundenrelevante Dienstleistungen können Sie unter nachfolgendem Link direkt einen Termin bei uns buchen:

    Zur Terminvereinbarung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    55494 Rheinböllen

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Brühlstraße 2

    55469 Simmern/Hunsrück

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06764 39-30

    Fax: 06761 837-100

    Fax: 06764 39-58

    Telefon Festnetz: 06761 837-150

    E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de