Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Beschreibung
Wenn Sie innerhalb Europas einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2631 802-431
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz