Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Beschreibung
Wenn Sie innerhalb Europas einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Ansprechpartner
Stadt Mayen - Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gewerbeamt@mayen.de
Kontaktperson
Frau Ingrid Kauroff
Postanschrift
Rosengasse 2
56727 Mayen
Gebäude: Neues Rathaus
Telefon Festnetz: 02651 88-1111
Fax: 02651 88-3340
E-Mail: ingrid.kauroff@mayen.de
Frau Michaela Thoma
Postanschrift
Rosengasse 2
56727 Mayen
Gebäude: Neues Rathaus
Fax: 02651 88-58000
Telefon Festnetz: 02651 88-1111
E-Mail: Michaela.Thoma@Mayen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz