Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie innerhalb Europas einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Baumholder - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Weiherdamm 1

    55774 Baumholder

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch
    07:30 - 13:00 Uhr
    Dienstag
    07:30 - 16:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verwaltung@vgv-baumholder.de

    Telefon Festnetz: 06783 81-0

    Fax: 06783 81-20

    Kontaktperson

    • Herr Michael Schmidtberger (Rechtlicher Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung Baumholder nimmt noch nicht am Verfahren der "Elektronischen Signatur" teil. Rechtserheblicher Schriftverkehr, wie Bescheide und Widersprüche, hat daher in "Papierform" zu erfolgen.)
      Hausanschrift

      Am Weiherdamm 1

      55774 Baumholder

      Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung

      Telefon Festnetz: 06783 81-35

      E-Mail: m-schmidtberger@vgv-baumholder.de

      Fax: 06783 81-30

    Internet

    Formulare

    Reisegewerbekarte - Antrag
    Antrag auf Erteilung nach § 55 GewO
    Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit - Anzeige

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2022

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 10.06.2014

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020