Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
Beschreibung
Wenn Sie innerhalb Europas einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Kreuznach - Ordnungs- und Sozialverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Donnerstag Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
nachmittag: 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
dfkfjkldjontag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr
Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Ortspolizeibehörde, Bußgeld- und Gewerbeangelegenheiten, Einwohner- und Meldewesen, Pass- und Ausweiswesen, Brandschutz, Standesamt, Straßenverkehr, Landwirtschaft, Friedhofsverwaltung, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Schulen, Kindergartenverwaltung, Rentenangelegenheiten, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Sportangelegenheiten
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
- ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz