Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Gewerbelegitimationskarte Ausstellung

    Beschreibung

    Wenn Sie innerhalb Europas einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bad Kreuznach - Ordnungs- und Sozialverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Rheingrafenstr. 11

    55583 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    MMontag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Donnerstag Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr Freitag: 8.30 bis 13 Uhr nachmittag: 14 bis 18 Uhr Freitag: 8.30 bis 13 Uhr dfkfjkldjontag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr Freitag: 8.30 bis 13 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6708 610-600

    Telefon Festnetz: +49 6708 610-100

    E-Mail: info@vgvkh.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Ortspolizeibehörde, Bußgeld- und Gewerbeangelegenheiten, Einwohner- und Meldewesen, Pass- und Ausweiswesen, Brandschutz, Standesamt, Straßenverkehr, Landwirtschaft, Friedhofsverwaltung, Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Schulen, Kindergartenverwaltung, Rentenangelegenheiten, Sozialhilfe, Jugendhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Sportangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
    • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • ggf. Handwerkskarte
    • ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de