Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige

    Ausländische Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberater Anzeige

    Beschreibung

    Als Finanzanlagenvermittler und -berater benötigen Sie in Deutschland eine Erlaubnis. Wenn Sie nur vorübergehend als Finanzanlagenvermittler selbständig tätig sein möchten, genügt eine vorherige schriftliche Anzeige bei der zuständigen Stelle. Dies gilt aber nur für EU- oder EWR-Bürger.

    Zuständigkeit

    Anzeige der vorübergehenden Tätigkeit bei der zuständigen Stelle.

    Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Das Verfahren kann auch über den einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Dudenhofen gehört zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis und umfasst die Ortsgemeinden Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen und Römerberg.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 6

    67373 Dudenhofen

    Aufzug vorhanden

    Besucheranschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 6

    67373 Dudenhofen

    Aufzug vorhanden

    Besucheranschrift

    Am Rathaus 4

    67354 Römerberg

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Terminvergaben sind erforderlich für folgende Bereiche: KFZ-Zulassung, Standesamt, Friedhofs- und Bestattungswesen, Ordnungs- und Sozialbereich.  Die Bürgerbüros im Rathaus Dudenhofen und Römerberg  sind   vormittags ohne Termin geöffnet. Für Termine am Nachmittag ist eine vorherige Terminvergabe erforderlich. KfZ-Stelle - Rathaus Dudenhofen Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Montag 07:30 - 12:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vgrd.de

    Telefon Festnetz: 06232 656-0

    Fax: 06232 656-204

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Römerberg-Dudenhofen)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Webservice, VG_Römerberg-Dudenhofen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit (z.B. durch Personalausweis oder Reisepass)
    • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlertätigkeit in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
    • Nachweis, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist
    • Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen
    • Dokumente aus dem Niederlassungsstaat, die die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Finanzanlagenvermittlergewerbes belegen,
    • Nachweis Ihrer Berufsqualifikation, wenn die Tätigkeit des Finanzanlagenvermittlergewerbes auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist,
    • anderenfalls ein Nachweis, dass Sie in den vorhergehenden zehn Jahren im Niederlassungsstaat mindestens zwei Jahre ein Finanzanlagenvermittlergewerbe ausgeübt haben,
    • Nachweis eines Versicherungsschutzes oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht.

    Sind Sie Gewerbetreibender aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem EWR-Mitgliedsstaat, können Sie Unterlagen aus Ihrem Herkunftsstaat verwenden, die belegen, dass Sie die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse eines Gewerbetreibenden erfüllen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Bürger eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
    • Sie unterhalten eine rechtmäßige Niederlassung zur Ausübung der Finanzanlagenvermittlertätigkeit in einem dieser Staaten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erteilung der Erlaubnis wird automatisch in das Vermittlerregister eingetragen. Nachdem Sie die Erlaubnis erhalten haben, müssen Sie vor Beginn Ihrer Tätigkeit Ihr Gewerbe anmelden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Diese ergeben sich aus dem Gebührentarif der zuständigen Stelle und werden durch diese festgelegt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Erlaubnis gilt im gesamten Bundesgebiet. Sie kann auf eine oder mehrere Kategorien beschränkt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die zuständige Stelle eine Erlaubnis widerrufen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 26.05.2014 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Investment, Kreditwesen, Vermögen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)