Zahnärztliche Prüfung Zulassung

    Zahnärztliche Prüfung Zulassung

    Sie möchten Ihre die zahnärtztliche Prüfung absolvieren? Dann müssen Sie sich schriftlich anmelden.

    Beschreibung

    Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine Abschlussprüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden.

    Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.

    Zuständigkeit

    Die Prüfungen werden vor einer staatlichen Prüfungskommission (Prüfungsausschuss) abgelegt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

    Beschreibung

    Aufgaben des Landesamtes:

    Im Geschäftsbereich des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung werden vielfältige Aufgaben im Rahmen des Verwaltungsvollzugs wahrgenommen. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

    Qualitätssicherung im sozialen Bereich

    • Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen durch Programme des Landes und des Europäischen Sozialfonds
    • Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) für Einrichtungen der Altenhilfe und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Vergütungsangelegenheiten/-verhandlungen ; Geschäftsstelle der Vergütungskommissionen - Verhandlungen zur Festsetzung neuer Vergütungssätze für Einrichtungen -
    • Investive Förderung und Finanzierung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
    • Bußgeldverfahren nach dem Sozialgesetzbuch - Viertes und Elftes Buch - (SGB IV / XI); Festsetzung und Eintreibung von Bußgeldern nach dem Pflegeversicherungsrecht
    • Maßnahmen nach dem Maßregelvollzugsgesetz; Aufsicht über die Maßregelvollzugseinrichtungen in Rheinland-Pfalz und Vergütung der Einzelfallleistungen
    • Grundsatzangelegenheiten Tarifregister und Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG)

    Kinder, Jugend und Familie

    • Anregung, Förderung im Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des Jugendschutzes, der Erziehung in der Familie und des Pflegekinder- und Adoptionswesens; Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
    • Psychologisches Beratungswesen, Unterstützung und Beratung der Jugend- und Sozialämter sowie der Träger der freien Wohlfahrtspflege
    • Überörtlicher Träger der Jugendhilfe; Beratung der Jugendämter und anteilige Kostenerstattung bei Hilfe zur Erziehung, Hilfe für junge Volljährige sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen
    • Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen, Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder, Heimaufsicht nach Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII)
    • Stiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz" und Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"; Bewilligung von Hilfen
    • Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum; Berufspraktikum für Sozialarbeiter/-pädagogen, staatliche Anerkennung von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen
    • Kindertagesstättenaufsicht;
    • Umsetzung des Bundesprogramms Kinderbetreuungsausbau in Rheinland-Pfalz
    • Aufgaben nach dem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit Rheinland-Pfalz (LKindSchuG)
    • Projekt "Netzwerk Familienbildung"
    • Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen
    • Elterninitiative gegen Rechts - Hilfen für Eltern von rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen
    • Programm "(R)AUSwege aus dem Extremismus" - Beratung und Hilfen für Aussteigewillige in Rheinland-Pfalz
    • Prävention der Glücksspielsucht und Hilfeangebote für glücksspielsüchtige Menschen und deren Angehörigen in Rheinland-Pfalz
    • Landesstelle unbegleitete minderjährige Ausländer
    • Verbraucherinsolvenzverfahren - Anerkennung und Förderung von Beratungsstellen

    Gesundheit und Pharmazie

    • Öffentliches Gesundheitswesen; Fachaufsicht über die Gesundheitsämter
    • Beruferecht der akademischen und nichtakademischen Heilberufe: Ausbildungs- und Prüfungswesen sowie Weiterbildung in Gesundheitsfachberufe und nach dem Psychotherapeutengesetz, Überprüfung ausländischer Berufsqualifikationen, Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
    • Landesprüfungsamt; Organisation und Durchführung der Prüfungen für Studierende der Medizin, der Pharmazie, der Psychotherapie und Zahnheilkunde sowie Anerkennung von Studienleistungen
    • Aufsicht über die Bezirksärztekammern einschließlich Versorgungseinrichtungen; Fachaufsicht über die Versicherungsämter bei den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten sowie Aufsichtsfunktionen über landesunmittelbare soziale Versicherungsträger und die Unfallkasse Rheinland-Pfalz
    • Medizinische Begutachtung als Grundlage für staatliche Hilfen
    • Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle
    • Überwachung des Arzneimittelverkehrs und der Tierarzneimittel und des Verkehrs mit nicht aktiven Medizinprodukten, Apothekenüberwachung
    • Erteilung von Zertifikaten für den Export von Arzneimitteln in das Ausland oder für die Registrierung von Arzneimitteln im Ausland

    Soziales

    • Überörtlicher Träger der Sozialhilfe; Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen - insbesondere Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege - an behinderte Menschen in Heimen, Gewährung von Hilfen in Einrichtungen an Personen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Sozialhilfe für Deutsche im Ausland
    • Überörtliche Betreuungsbehörde; Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten (LAG BtG); Einzelfallförderung im Bereich des betreuten Wohnens
    • Integrationsamt; begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben, Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen einschließlich Fragen der Rehabilitation sowie die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe
    • Institutionelle Förderung der Integrationsfachdienste
    • Clearingstellen für suchtkranke Menschen

    Soziales Entschädigungsrecht und Feststellungsverfahren nach dem SGB IX

    • Gewährung der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden an Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz und Versorgungsberechtigte nach den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für entsprechend anwendbar erklären, insbesondere nach dem Opferentschädigungsgesetz (Verbrechensopfer) und dem Infektionsschutzgesetz (Impfgeschädigte)
    • Feststellung einer Behinderung, ihres Grades, weiterer gesundheitlicher Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen und die Ausstellung der entsprechenden Nachweise im Rahmen des Sozialgesetzbuches - Neuntes Buch - (SGB IX)

    Weitere Aufgaben:

    Der Landesprüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung Rheinland-Pfalz und der Ständige Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden bei der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind dem Landesamt organisatorisch zugeordnet.

    Das Landesamt hat die vier Dienstorte Mainz, Koblenz, Landau und Trier. Dort werden die verschiedenen Aufgaben des Landesamtes bürgernah in der jeweiligen Region wahrgenommen. Dienstsitz des Landesamtes ist Mainz. Dem Landesamt nachgeordnet sind die drei Landesschulen für Sinnesbehinderte.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinallee 97-101

    55118 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 967-310

    Telefon Festnetz: +49 6131 967-0

    E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Prüfungszulassung müssen Sie unter anderem beilegen:

    • die Geburtsurkunde, bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern auch die Heirats- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
    • ein Lichtbild
    • das Studienbuch oder entsprechende Studienunterlagen
    • die Hochschulzugangsberechtigung (Reifezeugnis)
    • das Zeugnis der Terminologie
    • Nachweise über anerkannte Praktika
    • Bescheinigungen über die Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen

    Weitere Unterlagen sind gegebenenfalls in den Antragsformularen genannt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen.

    Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Stichwörter

    Arztberuf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English