Handelsregister Einsicht gewähren

    Handelsregister einsehen

    Wenn Sie Informationen zu bestimmten Unternehmen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder oder im Unternehmensregister selbst suchen und Einsicht in die Eintragungen und eingereichten Dokumente nehmen.

    Beschreibung

    Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online die Handelsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über 

    • Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
    • Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)
    • Einzelkaufleute (e.K.)

    Das Gemeinsame Handelsregisterportal der Länder gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

    Sie können im Gemeinsamen Handelsregisterportal der Länder Informationen kostenlos einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenlos

    • die eingereichten Urkunden einsehen,
    • einen Abdruck als PDF herunterladen.

    Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.
     

    Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen

    Hier können Sie eine  Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen.

    Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, soweit sie ihre Person oder den Gewerbetrieb betreffen.

    Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung der Gewerbezentralregisterauskunft wie folgt beantragen:

    Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der 

    Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird bei privaten Zwecken (Beleg-Art 1) vom Bundeszentralregister direkt nach Hause geschickt. Im Falle der Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9) wird die Auskunft direkt der Behörde übersandt.

    Die Antragstellung erfolgt außer im Online-Verfahren immer persönlich. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen erfolgt die Antragstellung persönlich durch den gesetzlichen Vertreter.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

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    Ansprechpartner

    Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

    Internet

    Stichwörter

    Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen

      Personalausweis oder Reisepass des Antragstellenden

      Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen zusätzlich der Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis

      Formulare

      Online-Dienste vorhanden: Ja

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Gemeinsames Registerportal der Länder:

      • Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
      • Klicken Sie im Menü entweder auf "Normale Suche" oder "Erweiterte Suche" und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
      • Klicken Sie auf "Suchen".
      • Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
      • Wählen Sie das gewünschte Dokument

      Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal. 

      Unternehmensregister:

      • Rufen Sie das Unternehmensregister auf.
      • Geben Sie in der Schnellsuche den gesuchten Firmennamen und optional einen Bereich ein.
      • Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt.

      Fristen

      Es gibt keine Frist.

      Bearbeitungsdauer

      Sie können die Daten sofort einsehen.

      Kosten

      Es fallen keine Kosten an.

      Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen

      13.00 € Gewerbezentralregisterauskunft

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 02.11.2022

      Version

      Technisch geändert am 07.02.2024

      Stichwörter

      Handelsregisterauszug, Handel Eintrag, GmbH, Gemeinsames Registerportal, Handelsregister, Aktiengesellschaft, AG, Ausdruck, Kapitalgesellschaft, KG, Kommanditgesellschaften, Personenhandelsgesellschaft, Abruf elektronischer Abdruck, HGB, Gesellschaft beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaften, KGaA, Kommanditgesellschaften Aktien, Einzelkaufleute, OHG

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de