Handelsregister Eintragung Offene Handelsgesellschaft (OHG)
    99057001060008

    Eintragung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister

    Beschreibung

    Das Handelsrecht sieht vor, dass eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) in das Handelsregister einzutragen ist. Die Anmeldung muss von allen Gesellschaftern bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.

    Zuständigkeit

    Für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl.

    Für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz Ihrer Gesellschaft.

    Ansprechpartner

    Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

    Internet

    Stichwörter

    Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2022
    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anmeldung

    Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

    • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
    • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
    • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

    Änderungen

    Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

    Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 16.04.2014
    Technisch geändert am 30.09.2025

    Stichwörter

    HGB

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020