Handelsregister Eintragung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Handelsregister Eintragung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Beschreibung

    Gründen Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), so sind Sie verpflichtet, diese zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Erst durch die Eintragung entsteht die GmbH und ist vollständig rechtsfähig.

    Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft

    Hier können Sie eine  Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen.

    Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, soweit sie ihre Person oder den Gewerbetrieb betreffen.

    Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung der Gewerbezentralregisterauskunft wie folgt beantragen:

    Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der 

    Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird bei privaten Zwecken (Beleg-Art 1) vom Bundeszentralregister direkt nach Hause geschickt. Im Falle der Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9) wird die Auskunft direkt der Behörde übersandt.

    Die Antragstellung erfolgt außer im Online-Verfahren immer persönlich. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen erfolgt die Antragstellung persönlich durch den gesetzlichen Vertreter.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

    Termin online reservieren

    Zuständigkeit

    Für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl.

    Für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz Ihrer Gesellschaft.

    Ansprechpartner

    Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

    Internet

    Stichwörter

    Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      Für die Anmeldung einer GmbH werden folgende Unterlagen benötigt:

      • der Gesellschaftsvertrag,
      • die Legitimation der Geschäftsführer, falls diese nicht im Gesellschaftsvertrag bestellt sind,
      • eine von den Anmeldenden unterschriebene Liste der Gesellschafter. Diese sollte die Namen,  Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte der Gesellschafter sowie die Angabe der Nennbeträge und der laufenden Nummern der jeweils übernommenen Geschäftsanteile enthalten.
      • eine Versicherung aller Anmelder darüber, dass die Einlagen wie vorgeschrieben erbracht wurden und sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befinden,
      • einen Sachgründungsbericht mit Verträgen und Belegen über den Wert der Sacheinlagen bei Sachgründungen und
      • eine Versicherung der Geschäftsführer, dass keine gesetzlichen Bestellungshindernisse vorliegen und die Belehrung über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht erfolgt ist.
      • In der Anmeldung sind ferner eine inländische Geschäftsanschrift sowie Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer anzugeben.

      Zwischen dem Erstellen des Gesellschaftsvertrages und der Eintragung in das Handelsregister liegen oft einige Wochen. Prüfen Sie deshalb den Gesellschaftsvertrag vor der Anmeldung noch einmal auf seine Aktualität.

      Besonderheiten gelten für die Unternehmergesellschaft: Dabei handelt es sich um eine besondere Rechtsformvariante der GmbH, auf die sämtliche Regelungen des GmbH-Gesetzes Anwendung finden, soweit nicht ausdrücklich abweichende Sonderregelungen bestehen. Das Stammkapital der Unternehmergesellschaft muss mindestens 1,00 Euro und darf maximal 24.999,00 Euro betragen. Die Gesellschaft muss in der Firma die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen. Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt sein, wobei ein Verbot von Sacheinlagen besteht.

      Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft

      Personalausweis oder Reisepass des Antragstellenden

      Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen zusätzlich der Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis

      Voraussetzungen

      Vor der Anmeldung der GmbH müssen

      • der Gesellschaftsvertrag vorliegen,
      • die Sacheinlagen voll und
      • die Geldeinlagen zu mindestens 25 Prozent des jeweiligen Nennbetrages jedes einzelnen Geschäftsanteils bezahlt sein.
      • Insgesamt muss auf das Stammkapital mindestens soviel eingezahlt sein, dass der Gesamtbetrag der eingezahlten Geldeinlagen zuzüglich des Gesamtbetrages der Geschäftsanteile, für die Sacheinlagen zu leisten sind, mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals, also 12.500,00 Euro erreicht.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Anmeldung

      Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

      • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
      • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
      • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

      Änderungen

      Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

      Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.

      Kosten

      Die Gebühren für die Eintragung in das Handelsregister sind abhängig vom Eintragungsaufwand.

      Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft

      13.00 € Gewerbezentralregisterauskunft

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Version

      Technisch geändert am 26.06.2024

      Stichwörter

      HGB

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de