Handelsregister Eintragung

    Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister

    Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb oder wollen Sie eine Kapitalgesellschaft gründen, ist eine Eintragung in das Handelsregister erforderlich.

    Beschreibung

    Erfordert Ihr gewerbliches Unternehmen einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb, müssen Sie es in das Handelsregister eintragen lassen.

    Die Eintragung ist zum Beispiel dann erforderlich, wenn Sie

    • eine weiträumige, vor allem internationale Tätigkeit ausüben,
    • eine größere Lagerhaltung benötigen,
    • ein hohes Umsatzvolumen haben.

    Wenn Sie eine Kapitalgesellschaft gründen wollen, wie beispielsweise eine GmbH, wird diese erst mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam.

    Bestimmte Änderungen müssen Sie ebenfalls eintragen lassen. Dazu gehören beispielsweise

    • Änderung der Firma (Name des Unternehmens),
    • Sitzverlegung, Erteilung von Prokura,
    • Änderung von Namen oder Wohnort von vertretungsberechtigten Personen,
    • Umwandlungen,
    • Auflösungen.

    Sie können die Eintragung ausschließlich elektronisch in öffentlich beglaubigter Form anmelden. Die Beglaubigung erfolgt durch Notarinnen und Notare, die auch die Eintragungsfähigkeit prüfen und die Anmeldung elektronisch an das Handelsregister senden.

    Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen

    Hier können Sie eine  Gewerbezentralregister-Auskunft online beantragen.

    Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen, soweit sie ihre Person oder den Gewerbetrieb betreffen.

    Privatpersonen (natürliche Personen) können die Erteilung der Gewerbezentralregisterauskunft wie folgt beantragen:

    Juristische Personen und Personenvereinigungen stellen den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der 

    Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird bei privaten Zwecken (Beleg-Art 1) vom Bundeszentralregister direkt nach Hause geschickt. Im Falle der Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9) wird die Auskunft direkt der Behörde übersandt.

    Die Antragstellung erfolgt außer im Online-Verfahren immer persönlich. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen erfolgt die Antragstellung persönlich durch den gesetzlichen Vertreter.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    (0 62 41) 8 53 - 3730, -3732, 3733 sowie die Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

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    Ansprechpartner

    Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

    Internet

    Stichwörter

    Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
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    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      • öffentlich beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
      • je nach Rechtsform Ihres Unternehmens und Art der einzutragenden Tatsachen sind weitere Unterlagen erforderlich (teilweise auch in notariell beurkundeter oder öffentlich beglaubigter Form)

      Welche Unterlagen Sie im Einzelfall vorlegen müssen, erfahren Sie bei der Notarin oder dem Notar und der Industrie- und Handelskammer (IHK).

      Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen

      Personalausweis oder Reisepass des Antragstellenden

      Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen zusätzlich der Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      • Beschwerde

      Verfahrensablauf

      Sie können die Anmeldung zum Handelsregister vor Ort oder online mit einer Notarin oder einem Notar vornehmen.

      Die Notarin oder der Notar nimmt die Beglaubigung vor, prüft die Eintragungsfähigkeit und sendet die Anmeldung als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen wird, an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des zuständigen Registergerichts. Wenn gewünscht, erstellt die Notarin oder der Notar auch den Entwurf für die Anmeldung und berät Sie hierzu umfassend.

      Die Eintragung verfügt das Registergericht in der gerichtsinternen Datenbank und macht die Eintragung außerdem im Internet bekannt (www.handelsregister.de). Sie erhalten eine Eintragungsmitteilung.

      Wenn sich wichtige Änderungen ergeben, müssen Sie diese ebenfalls über eine Notarin oder einen Notar zur Eintragung in das Handelsregister anmelden.

      Fristen

      Es gibt keine Frist. Änderungen müssen zeitnah mitgeteilt werden. Das Registergericht kann die Anmeldung gegebenenfalls mittels Festsetzung eines Zwangsgeldes durchsetzen, wenn die Anmeldung ausbleibt.

      Bearbeitungsdauer

      Über die Eintragung entscheidet das Registergericht unverzüglich nachdem die Anmeldung dort eingegangen ist. Wenn sämtliche Unterlagen vorliegen und keine Beanstandungen des Gerichts notwendig sind, erfolgen Eintragungen in der Regel innerhalb von wenigen Werktagen.

      Kosten

      Für Eintragungen in das Handelsregister werden Festgebühren nach der Handelsregistergebührenverordnung erhoben. Daneben fallen regelmäßig Notargebühren für die Erstellung des Entwurfs beziehungsweise Beglaubigung der erforderlichen Handelsregisteranmeldung an.

      Hinweise für Worms: Gewerbezentralregisterauskunft für Privatpersonen

      13.00 € Gewerbezentralregisterauskunft

      Hinweise (Besonderheiten)

      Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

      Weitere Informationen

      Unterstützende Institutionen

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben am 15.01.2024

      Version

      Technisch geändert am 30.01.2024

      Stichwörter

      Kaufleute, Europäische Gesellschaft, Einzelkauffrau, Gründung, Aktiengesellschaft, GmbH, SE, Neugründung, KG, Eintragung, Handelsregistereintragung, Handelsregistereintrag, Personenhandelsgesellschaft, einzelkaufmännisch, Kommanditgesellschaft, Unternehmen, UG, Kapitalgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, AG, Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt, Einzelkaufmann, Einzelunternehmen, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Handelsregisteranmeldung, KGaA, Anmeldung, Unternehmensgründung, Handelsregister, Personengesellschaft, OHG

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de