Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Beschreibung

    Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Den Antrag können Sie bei Ihrer Gemeinde-, Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung abgeben. Diese ist für die Bearbeitung und Entscheidung zuständig.

    Ansprechpartner

    Stadt Schifferstadt - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 64

    67100 Schifferstadt

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67105 Schifferstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr Bürgerservice Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06235 44-0

    Fax: 06235 44-195

    E-Mail: stadtverwaltung@schifferstadt.de

    Kontaktperson

    • Frau Bianca Genz
      Postfachadresse

      Postfach 1264

      67100 Schifferstadt

      Gebäude: Rathaus

      Postanschrift

      Marktplatz 2

      67105 Schifferstadt

      Gebäude: Rathaus

      Fax: 06235 44-195

      Telefon Festnetz: 06235 44-303

      E-Mail: standesamt@schifferstadt.de

    • Frau Laura Sprengard
      Postanschrift

      Marktplatz 2

      67105 Schifferstadt

      Gebäude: Rathaus

      Postfachadresse

      Postfach 1264

      67100 Schifferstadt

      Gebäude: Rathaus

      Telefon Festnetz: 06235 44-306

      Fax: 06235 44-196

      E-Mail: standesamt@schifferstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Schifferstadt - Referat Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67105 Schifferstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 12 64

    67100 Schifferstadt

    Öffnungszeiten

    Bitte Termine vereinbaren. Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus ab sofort Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.

    Kontakt

    Fax: 06235 44-195

    Telefon Festnetz: 06235 44-0

    E-Mail: stadtverwaltung@schifferstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
    • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
    • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
    • Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
    • Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
    • Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
    • Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

    Voraussetzungen

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Kosten

    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Name annehmen, Namensänderung, Nachname, Ehenamen, Familienname

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English