Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Familienname Änderung aus einem wichtigen Grund

    Beschreibung

    Für die Änderung Ihres Namens müssen Sie einen wichtigen Grund haben.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Den Antrag können Sie bei Ihrer Gemeinde-, Verbandsgemeinde oder Stadtverwaltung abgeben. Diese ist für die Bearbeitung und Entscheidung zuständig.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00

    Kontakt

    Fax: 06373 504-22100

    Telefon Festnetz: 06373 504-0

    E-Mail: poststelle@vgog.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
    Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
    Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
    Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
    Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 2

    66907 Glan-Münchweiler

    Postanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06373 504-225

    Telefon Festnetz: 06373 504-228

    Fax: 06373 504-22100

    Telefon Festnetz: 06373 504-227

    Telefon Festnetz: 06373 504-226

    E-Mail: bb-gm@vgog.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.2 Bübü Schönenberg-Kübelberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Postanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00 Samstag 10:00 - 12:00 Im 2-Wochen-Rhythmus an geraden KW

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06373 504-213

    Telefon Festnetz: 06373 504-211

    Telefon Festnetz: 06373 504-214

    Telefon Festnetz: 06373 504-215

    Fax: 06373 504-22222

    Telefon Festnetz: 06373 504-210

    Telefon Festnetz: 06373 504-212

    E-Mail: bb@vgog.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.3 Bübü Waldmohr

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 8

    66901 Schönenberg-Kübelberg

    Hausanschrift

    Weiherstraße 4

    66914 Waldmohr

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06373 504-220

    Fax: 06373 504-22100

    Telefon Festnetz: 06373 504-221

    E-Mail: bb-wm@vgog.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis oder
    • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
    • ggf. beglaubigte Abschrift des Eheeintrages (Heiratseintrag) bzw. Lebenspartnerschaftseintrags
    • Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer,
    • Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers und
    • Erklärung des Antragstellers, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist,
    • Erklärung, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich sein. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Diese erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

    Voraussetzungen

    • Deutscher oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder als Asylberechtigter anerkannt,
    • wichtiger Grund, der im Antrag ausführlich dargestellt ist,
    • wenn Sie zwischen 7 und 18 Jahre alt sind: ein gesetzlicher Vertreter, der den Antrag für Sie stellt (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer),
    • Erklärung darüber, ob früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde und
    • nur für den Vormund: Genehmigung des Familiengerichts,
    • nur für den Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als beschränkt geschäftsfähige Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, den Antrag auf Namensänderung stellen, werden Sie vom Familiengericht zum Antrag befragt und angehört.

    Betreute Personen werden durch das Betreuungsgericht befragt und angehört.

    Kosten

    Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Nachname, Ehenamen, Name annehmen, Namensänderung, Familienname

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de