Maßnahmen gegen Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Tiere und Pflanzen Informationserteilung

    Herkulesstaude (Riesenbärenklau) bekämpfen

    Haben Sie einen Riesenbärenklau entdeckt, dann melden Sie dies dem Grundstücksbesitzer bzw. dem Landnutzer und der Unteren Naturschutzbehörde. Bekämpfen Sie Funde auf Ihrem eigenen Grundstück unter Einhaltung der Vorraussetzungen selbst - somit sorgen Sie für eine sichere Umwelt.

    Beschreibung

    Von Juli bis September blüht die Herkulesstaude, auch als Riesenbärenklau bekannt.  Wegen ihrer Größe und der großen weißen Dolde ist sie zwar schön anzusehen, aber auch giftig.

    Seit einigen Jahrzehnten breitet sich die Staude mit den weißen Doldenblüten weiter aus. Gute Bedingungen findet sie auf Brachflächen, und an Uferrandstreifen, Überflutungsflächen und feuchteren Standorten. Eine Pflanze vermehrt sich mit bis zu 50.000 Samen, die bis zu zehn Jahre keimfähig sind. Die leichten und schwimmfähigen Samen verbreiten sich entlang von Gewässern, Straßen und Gleisen.

    Kontakt mit der Pflanze kann unter UV-Lichteinfluss (Sonnenlicht) zu Verbrennungen auf der Haut führen. Daher stellt die Pflanze eher ein Gesundheitsrisiko für den Menschen dar. Um die Pflanze konsequent zurück zu drängen, ist es notwendig, auch die Bestände auf privatem Grund zu bekämpfen, da sie sich sonst von dort wieder ausbreiten können. Es ist also die Mithilfe von Ihnen als Bürgerinnen und Bürger gefragt. Es wird zudem an die Eigentümer und Landnutzer von betroffenen Privatgrundstücken appelliert, sich der Beseitigung der Herkulesstauden anzunehmen.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind Sie als Grundstückseigentümer und Bodennutzer.

    Für bestimmte Naturschutzmaßnahmen sind die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (SGD Nord und SGD Süd) zuständig. 

    Zuständigkeit

    In Fällen ohne naturschutzfachliche Relevanz (zum Beispiel Standorte an Kindergärten, Radwegen, Liegewiesen im Freibad) sollten Sie die örtlichen Ordnungsämter informieren.

    Zur Mithilfe bei der Eindämmung melden Sie Standorte der Pflanzen über die Internet-Meldeseite "ArtenFinder Service Portal Rheinland-Pfalz". Zusätzlich können Sie den Standort bei der Unteren Naturschutzbehörde ihres Kreises oder in kreisfreien Städten der Stadtverwaltung melden. 

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Jockgrim gehört zum Landkreis Germersheim und umfasst die Ortsgemeinden Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern.

    Beschreibung

    Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen "„Villa Sommer“" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Buchstraße 22

    76751 Jockgrim

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude Untere Buchstraße (max. 2 Stunden)
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Entlang der Bahnlinie, Zufahrt gegenüber Bürgerhaus (zeitlich nicht begrenzt)
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Jockgrim Bf

    S-Bahn: S 51 (Verkehrsverbund KVV/VRN)

    S-Bahn: S 52 (Verkehrsverbund KVV/VRN)


    Jockgrim, Bürgerpark

    Bus: Linie 598

    Bus: Linie 556

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7271 599-0

    Fax: +49 7271 599-115

    E-Mail: info@vg-jockgrim.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Paypal, Kontaktlos bezahlen, Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein, giropay, Bargeldlose Zahlung

    Bankverbindung

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE86 5489 1300 0081 0785 05

    BIC: GENODE61BZA

    Bankinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE41 5485 0010 0006 0096 41

    BIC: SOLADES1SUW

    Bankinstitut: SparkasseSüdpfalz

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE57 5486 2500 0007 1900 00

    BIC: GENODE61SUW

    Bankinstitut: VR Bank Südpfalz eG

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreis Germersheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1

    76726 Germersheim

    Besucheranschrift

    Luitpoldplatz 1

    76726 Germersheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 53-0

    Fax: 07274 53-229

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2023 (von: Webservice, LK_Germersheim)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Germersheim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Folgende Maßnahmen sind bei der Bekämpfung der Herkulesstaude einzuhalten, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen: 

    • Schutzkleidung ist unbedingt notwendig (lange Hosen, dicker Pullover, Schutzbrille, Gesichtsschutz und vor allem Handschuhe).
    • Pflanzen nach Möglichkeit in der Dämmerung oder bei starker Bewölkung entfernen.
    • Gesicht und Hände sollten zusätzlich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Bekämpfung der Herkulesstaude ist langwierig und arbeitsintensiv. Deshalb sollte man die Bekämpfung außerhalb des eigenen Gartens/Feldes auf Kreisebene sowie Gemeinde-/Stadtebene gemeinsam mit Fachleuten durchführen.

    Folgende Bekämpfungsmöglichkeiten gibt es:

    • Ausgraben der Pflanzen im April oder Mai, wenn das Wachstum gerade beginnt. Wird die Wurzel in 15 cm Bodentiefe abgestochen, ist ein Neuaustrieb kaum möglich. Allerdings ist eine Erfolgskontrolle notwendig.
    • Während der Blütezeit ab Juni müssen zuerst die Blütendolden abgehackt werden, bevor der Rest der Pflanze entfernt wird (Vorsicht vor Pflanzensaftspritzern). Dabei muss ein Abfallen der Samen vermieden werden, weil diese nachreifen.
    • Hängen noch Dolden an der Pflanze aus dem Vorjahr, müssen diese besonders umsichtig entfernt werden, wenn sie noch Samen enthalten. Die Fruchtdolden sollten möglichst an Ort und Stelle verbrannt werden.
    • Auf größeren zusammenhängenden Flächen eignet sich die Mahd der Pflanzen. Damit beginnt man am besten kurz vor der Blüte. Zu diesem Zeitpunkt schwächt man die Pflanze am meisten. Allerdings muss die Mahd, einmal angefangen, ca. 5-6 mal im Abstand von jeweils 10 Tagen wiederholt werden, da die Herkulesstaude bereits 14 Tage nach der Mahd, teilweise in weniger als 10 cm Höhe, wieder Blüten ausbildet. Nur diese häufige Wiederholung verspricht Erfolg.
    • Einzelne neue Keimlinge können mit der Hacke entfernt werden.
    • Am besten entsorgt man die Pflanze/Pflanzenteile über den Hausmüll – so dass diese in einer Verbrennungsanlage vernichtet werden.

    Zu einer dauerhaften Entfernung der Herkulesstaude gehören auch mehrjährige Nachkontrollen im Mai/Juni denn der Samen kann noch im Boden sein und Jahre später erst auskeimen. Dichte Grasnarben verhindern, dass die am Boden liegenden Samen nicht zum Keimen kommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Alle Pflanzenteile der Herkulesstaude enthalten eine gefährliche Substanz, Furanocumarin, die bei Kontakt mit dem Pflanzensaft auf die Haut gelangt. Bei Sonneneinstrahlung bildet Furocumarin zusammen mit körpereigenem Eiweiß ein Antigen, das zu einer starken allergischen Reaktion führt.

    Auf der Haut bilden sich Blasen, die an eine schwere Verbrennung erinnern und eine Verfärbung, die monatelang anhalten kann. Auch Dämpfe können die Gesundheit beeinträchtigen und z.B. Übelkeit verursachen. Selbst vertrocknete Stängel und Blüten sowie der Samen enthalten noch das gefährliche Furocumarin. Tückisch ist, dass unmittelbar nach dem Kontakt noch keine sichtbare Reaktion erkennbar ist. Die größte Gefährdung durch Sonnenlicht besteht eine halbe bis 2 Stunden nach Hautkontakt.

    FAQ

    Wie verhält man sich bei Kontakt mit der Herkulesstaude?

    Hat man die Herkulesstaude angefasst bzw. besteht der Verdacht, dies getan zu haben, so sollte man sofort die Sonne meiden. Die betroffenen Flächen sollten, auch wenn noch keine Reaktion sichtbar ist, gründlich mit Wasser und Seife abgewaschen werden. Sinnvoll ist es, anschließend eine Sonnenschutzcreme aufzutragen. Auch in den nächsten zwei bis drei Tagen ist die Sonne zu meiden.

    Unterstützende Institutionen

    Die unteren Naturschutzbehörden können Sie unterstützend beraten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 23.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Allergie, Russenkraut, Giftpflanze, Doldenblütler, Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesenbärenklau), Furanocumarine, Unkraut, Herkuleskraut, invasiv, Verbrennungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)