Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

    Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer

    Beschreibung

    Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

    • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

    Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

    Ansprechpartner

    Für Ingelheim am Rhein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Stichwörter

    Pflegezulage, Sterbemonat, Versorgungsbezüge, Sterbegeld, Einkommensminderungen, Bestattung, Kriegsopfer, Beschädigte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de