• Strotzbüsch (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer

Beschreibung

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

Ansprechpartner

Für Strotzbüsch wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

keine

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.06.2017

Version

Technisch erstellt am 19.11.2013

Technisch geändert am 01.11.2024

Stichwörter

Versorgungsbezüge, Kriegsopfer, Pflegezulage, Bestattung, Beschädigte, Einkommensminderungen, Sterbegeld, Sterbemonat

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020