Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung

    Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer

    Beschreibung

    Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

    • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

    Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.06.2017

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Bestattung, Versorgungsbezüge, Sterbemonat, Sterbegeld, Pflegezulage, Kriegsopfer, Einkommensminderungen, Beschädigte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de