Sterbegeld für Kriegsopfer Zahlung
Zahlung von Sterbegeld für Kriegsopfer
Beschreibung
Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.
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Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden
Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hamm (Sieg) - FG 1.2 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Tanja Wentaschek
Weitere Informationen
Sachgebiete
- 1.2.1 Bürgerbüro
- 1.2.2 Standesamt, Friedhof
- 1.2.3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr, Gewerberecht
- 1.2.4 Wahlen
- 1.2.5 Soziale Angelegenheiten
- 1.2.6 Wirtschaftsförderung, Strukturentwicklung, Breitband, Mobilfunk
- 1.2.7 Generationen
- 1.2.8 Zentrale Bußgeldstelle
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 09.06.2017
Stichwörter
Versorgungsbezüge, Beschädigte, Pflegezulage, Sterbemonat, Einkommensminderungen, Kriegsopfer, Bestattung, Sterbegeld