Pflegezulage für Kriegsopfer Zahlung

    Zahlung der Pflegezulage für Kriegsopfer

    Beschreibung

    Die Höhe der Pflegezulage richtet sich nach dem Umfang der notwendigen Pflege. Sie ist in sechs Stufen eingeteilt.

    • Stufe I: 305,00 Euro (ab 01.07.17: 311 Euro)

    • Stufe II: 521,00 Euro (ab 01.07.17: 531 Euro)

    • Stufe III: 741 ,00 Euro (ab 01.07.17: 755Euro)

    • Stufe IV: 951,00 Euro (ab 01.07.17: 969 Euro)

    • Stufe V: 1.235,00 Euro (ab 01.07.17: 1.258 Euro)

    • Stufe VI: 1.519 ,00 Euro (ab 01.07.17: 1.548 Euro)

    Die Einordnung wird je Fall individuell geprüft.
    Blinde erhalten mindestens die Stufe III.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Die Aufgabenschwerpunkte des Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz umfassen neben der Arbeitsmarktpolitik die Politik für ältere, behinderte und sozial benachteiligte Menschen sowie die Sicherung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Dem MASTD zugeordnet ist darüber hinaus der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen.

    Beschreibung

    Aufgaben des Ministeriums:

    Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) ist - wie der Name bereits verdeutlicht - für eine Vielzahl von Themenfeldern zuständig.

    Arbeit und Transformation

    Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Arbeitsmarktpolitik einschließlich diesbezüglicher Fragen des Europäischen Sozialfonds sowie die Beschäftigungspolitik und die Fachkräftesicherung.

    Die Transformation der Arbeitswelt und die Herausforderungen der Digitalisierung sind ein zentrales Thema. Hier gilt es, die Zukunft der digitalen Arbeitswelt aktiv zu gestalten und die Betriebe mit ihren Beschäftigten bei der Bewältigung des Wandels zu unterstützen. Dabei kommt auch der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung eine herausgehobene Rolle zu.

    Zum Aufgabenbereich zählen weiterhin das Arbeits- und Tarifrecht, die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften sowie die Unfall- und Rentenversicherung.

    Die Stärkung der nicht-akademischen Heilberufe sowie die Reform der Pflegeberufe sind ebenfalls zentrale Themen. Auf dem Gebiet des sozialen, technischen und medizinischen Arbeitsschutzes trägt das Ministerium als oberste Landesbehörde für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld in den Betrieben bei.

    Arbeitsplätze erhalten, neue Arbeitsplätze schaffen und Arbeitslosigkeit bekämpfen sind die Hauptanliegen in allen Aufgabenbereichen.

    Digitalisierung

    Zu den Kernaufgaben zählen insbesondere die Optimierung sowie der Ausbau der digitalen Infrastruktur von Rheinland-Pfalz. Hierbei steht die Umsetzung der Gigabit-Strategie, als Grundlage der digitalen Transformation, im Fokus.

    Die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Breitbandstrategien der Landesregierung, die Beratung der Kommunen in Breitbandangelegenheiten, die Vertretung des Breitband-Kompetenzzentrums in Rheinland-Pfalz sowie die landesweite Telekommunikationsinfrastruktur bilden einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt.

    Die Digitalisierung der Verwaltung, sowohl im Bereich der digitalen Vorgangsbearbeitung als auch mittels Ausbau der erforderlichen IT-Infrastruktur, das Onlinezugangsgesetz sowie die Steuerung der IT-Sicherheit sind ebenfalls wichtige Themenfelder.

    Soziales

    Schwerpunktthemen sind die Sozialhilfe nach dem SGB XII, zu der besonders die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehören, sowie die Themenfelder Armutsbekämpfung und Schuldnerberatung.

    Der Aufgabenbereich der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe sowie der Rehabilitation nimmt eine besondere Stellung ein. Die Drogenbeauftragte ist Teil der Abteilung. Ein weiterer sozialpolitischer Schwerpunkt liegt auf der an der Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung orientierten Politik für Menschen mit Behinderungen. Zentrale Aufgaben sind die Teilhabe am sozialen Leben wie am Arbeitsleben, und die Gestaltung einer barrierefreien Gesellschaft, damit Inklusion möglich wird.

    Weitere Themen der Abteilung sind die Entwicklung und Umsetzung der Demografiestrategie der Landesregierung, die Seniorenpolitik mit dem Beratungs- und Vernetzungsangebot „Gemeindeschwester plus“ sowie der Landesleitstelle „Gut leben im Alter“. Die Ausgestaltung einer guten Pflegeinfrastruktur mit dem Ziel, die sozialräumliche Pflege zu stärken, insbesondere durch zahlreiche alternative Wohnformen, ist ebenfalls wesentlicher Bestandteil der Aufgaben.

    Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen

    Die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist ebenfalls dem MASTD zugeordnet. Ihr Aufgabengebiet umfasst die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen, insbesondere in den Bereichen Erziehung, Bildung, Wohnungsbau sowie der Verkehrs- und Wirtschaftspolitik.

    Die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen ist innerhalb der Landesregierung bei allen grundsätzlichen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, rechtzeitig zu beteiligen. Als Vorsitzende des Landesbeirats zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist sie bei der Erstellung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften involviert, soweit diese für Menschen mit Behinderungen von Bedeutung sind.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 31 80

    55021 Mainz

    Hausanschrift

    Bauhofstraße 9

    55116 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 16-0

    Fax: +49 6131 16-2452

    E-Mail: poststelle@mastd.rlp.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Gerhards, Nadine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gemeinde Limburgerhof

    Aktuelles

    Die Gemeinde Limburgerhof gehört als verbandsfreie Gemeinde zum Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Burgunder Platz 2

    67117 Limburgerhof

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gemeinde@limburgerhof.de

    Telefon Festnetz: 06236 691-0

    Fax: 06236 691-170

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2019 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, GV_Limburgerhof)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen zur Feststellung der Hilflosigkeit (ärztliche Bescheinigung)

    Formulare

    Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hilflosigkeit

    • Hilflos sind Beschädigte, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages dauerhaft fremde Hilfe brauchen.

    Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:

    • die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist oder
    • die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

    Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:

    • bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung
    • Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls erfordern
    • bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, wenn diese Behinderungen allein einen GdS von 100 bedingen
    • Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Pflegezulage bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 09.06.2017

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Stationäre Behandlung, Kriegsopfer, Schädigung, Blinde, Beschädigtengrundrente, Hinterbliebenenbezüge, Hirnbeschädigte, Gesundheitsstörung, Pflegezulage, Versorgungsbezüge, Hilflosigkeit, Beschädigte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)