Zahlung der Pflegezulage für Kriegsopfer
Beschreibung
Die Höhe der Pflegezulage richtet sich nach dem Umfang der notwendigen Pflege. Sie ist in sechs Stufen eingeteilt.
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Stufe I: 305,00 Euro (ab 01.07.17: 311 Euro)
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Stufe II: 521,00 Euro (ab 01.07.17: 531 Euro)
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Stufe III: 741 ,00 Euro (ab 01.07.17: 755Euro)
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Stufe IV: 951,00 Euro (ab 01.07.17: 969 Euro)
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Stufe V: 1.235,00 Euro (ab 01.07.17: 1.258 Euro)
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Stufe VI: 1.519 ,00 Euro (ab 01.07.17: 1.548 Euro)
Die Einordnung wird je Fall individuell geprüft.
Blinde erhalten mindestens die Stufe III.
Zuständigkeit
Hinweise für Ahrweiler: Spezielle Hinweise für Kreis Ahrweiler
Zuständig sind als örtliche Träger der Kriegsopferfürsorge:
1. der Landkreis Mainz-Bingen
für die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken sowie die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz und
2. der Landkreis Mayen-Koblenz
für die kreisfreien Städte Koblenz und Trier sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und Westerwaldkreis.
Als überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung am Dienstort Koblenz (Bereich des örtlichen Trägers Mayen-Koblenz) und am Dienstort Mainz (Bereich des örtlichen Trägers Mainz-Bingen) zuständig.
Für Leistungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz (Wehrdienstbeschädigte) ist die zuvor beschriebene Zuständigkeit der Landesbehörden nur noch bis 31. Dezember 2015 gegeben. Ab dem 01. Januar 2016 ist für diesen Personenkreis im Bereich der Kriegsopferfürsorge das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zuständig.
Zuständig sind als örtliche Träger der Kriegsopferfürsorge:
1. der Landkreis Mainz-Bingen
für die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken sowie die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz und
2. der Landkreis Mayen-Koblenz
für die kreisfreien Städte Koblenz und Trier sowie die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen (Westerwald), Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und Westerwaldkreis.
Als überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung am Dienstort Koblenz (Bereich des örtlichen Trägers Mayen-Koblenz) und am Dienstort Mainz (Bereich des örtlichen Trägers Mainz-Bingen) zuständig.
Für Leistungsberechtigte nach dem Soldatenversorgungsgesetz (Wehrdienstbeschädigte) ist die zuvor beschriebene Zuständigkeit der Landesbehörden nur noch bis 31. Dezember 2015 gegeben. Ab dem 01. Januar 2016 ist für diesen Personenkreis im Bereich der Kriegsopferfürsorge das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zuständig.
Ansprechpartner
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Die Aufgabenschwerpunkte des Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz umfassen neben der Arbeitsmarktpolitik die Politik für ältere, behinderte und sozial benachteiligte Menschen sowie die Sicherung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Dem MASTD zugeordnet ist darüber hinaus der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen.
Beschreibung
Aufgaben des Ministeriums:
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) ist - wie der Name bereits verdeutlicht - für eine Vielzahl von Themenfeldern zuständig.
Arbeit und Transformation
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Arbeitsmarktpolitik einschließlich diesbezüglicher Fragen des Europäischen Sozialfonds sowie die Beschäftigungspolitik und die Fachkräftesicherung.
Die Transformation der Arbeitswelt und die Herausforderungen der Digitalisierung sind ein zentrales Thema. Hier gilt es, die Zukunft der digitalen Arbeitswelt aktiv zu gestalten und die Betriebe mit ihren Beschäftigten bei der Bewältigung des Wandels zu unterstützen. Dabei kommt auch der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung eine herausgehobene Rolle zu.
Zum Aufgabenbereich zählen weiterhin das Arbeits- und Tarifrecht, die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften sowie die Unfall- und Rentenversicherung.
Die Stärkung der nicht-akademischen Heilberufe sowie die Reform der Pflegeberufe sind ebenfalls zentrale Themen. Auf dem Gebiet des sozialen, technischen und medizinischen Arbeitsschutzes trägt das Ministerium als oberste Landesbehörde für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld in den Betrieben bei.
Arbeitsplätze erhalten, neue Arbeitsplätze schaffen und Arbeitslosigkeit bekämpfen sind die Hauptanliegen in allen Aufgabenbereichen.
Digitalisierung
Zu den Kernaufgaben zählen insbesondere die Optimierung sowie der Ausbau der digitalen Infrastruktur von Rheinland-Pfalz. Hierbei steht die Umsetzung der Gigabit-Strategie, als Grundlage der digitalen Transformation, im Fokus.
Die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Breitbandstrategien der Landesregierung, die Beratung der Kommunen in Breitbandangelegenheiten, die Vertretung des Breitband-Kompetenzzentrums in Rheinland-Pfalz sowie die landesweite Telekommunikationsinfrastruktur bilden einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt.
Die Digitalisierung der Verwaltung, sowohl im Bereich der digitalen Vorgangsbearbeitung als auch mittels Ausbau der erforderlichen IT-Infrastruktur, das Onlinezugangsgesetz sowie die Steuerung der IT-Sicherheit sind ebenfalls wichtige Themenfelder.
Soziales
Schwerpunktthemen sind die Sozialhilfe nach dem SGB XII, zu der besonders die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehören, sowie die Themenfelder Armutsbekämpfung und Schuldnerberatung.
Der Aufgabenbereich der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe sowie der Rehabilitation nimmt eine besondere Stellung ein. Die Drogenbeauftragte ist Teil der Abteilung. Ein weiterer sozialpolitischer Schwerpunkt liegt auf der an der Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung orientierten Politik für Menschen mit Behinderungen. Zentrale Aufgaben sind die Teilhabe am sozialen Leben wie am Arbeitsleben, und die Gestaltung einer barrierefreien Gesellschaft, damit Inklusion möglich wird.
Weitere Themen der Abteilung sind die Entwicklung und Umsetzung der Demografiestrategie der Landesregierung, die Seniorenpolitik mit dem Beratungs- und Vernetzungsangebot „Gemeindeschwester plus“ sowie der Landesleitstelle „Gut leben im Alter“. Die Ausgestaltung einer guten Pflegeinfrastruktur mit dem Ziel, die sozialräumliche Pflege zu stärken, insbesondere durch zahlreiche alternative Wohnformen, ist ebenfalls wesentlicher Bestandteil der Aufgaben.
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist ebenfalls dem MASTD zugeordnet. Ihr Aufgabengebiet umfasst die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen, insbesondere in den Bereichen Erziehung, Bildung, Wohnungsbau sowie der Verkehrs- und Wirtschaftspolitik.
Die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen ist innerhalb der Landesregierung bei allen grundsätzlichen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, rechtzeitig zu beteiligen. Als Vorsitzende des Landesbeirats zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist sie bei der Erstellung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften involviert, soweit diese für Menschen mit Behinderungen von Bedeutung sind.
Adresse
Postanschrift
Postfach 31 80
55021 Mainz
Hausanschrift
Kontakt
Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740-500
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Telefon Festnetz: 02641 975-0
Telefon Festnetz: 02641 975-610
Telefon Festnetz: 02641 975-660
Telefon Festnetz: 02642 901966
Telefon Festnetz: 02691 305320
Fax: 02641 975-456
Fax: 02641 975-699
Internet
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen zur Feststellung der Hilflosigkeit (ärztliche Bescheinigung)
Formulare
Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Hilflosigkeit
- Hilflos sind Beschädigte, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages dauerhaft fremde Hilfe brauchen.
Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:
- die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist oder
- die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.
Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:
- bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung
- Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls erfordern
- bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, wenn diese Behinderungen allein einen GdS von 100 bedingen
- Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Pflegezulage bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 09.06.2017
Stichwörter
Stationäre Behandlung, Kriegsopfer, Schädigung, Blinde, Beschädigtengrundrente, Hinterbliebenenbezüge, Hirnbeschädigte, Gesundheitsstörung, Pflegezulage, Versorgungsbezüge, Hilflosigkeit, Beschädigte