Vorgesehen zum Löschen - Bestattungsgeld für Kriegsopfer Gewährung

    Bestattungsgeld gewähren für Kriegsopfer

    Beschreibung

    Das Bestattungsgeld erhält, wer die Kosten der Bestattung des Verstorbenen bestritten hat. Es beträgt:

    • für rentenberechtigte Beschädigte:

      • 874,00 Euro (ab 01.07.17: 891 Euro)

      • 1.745,00 Euro, wenn der Tod die Folge einer Schädigung ist (ab 01.07.17: 1,778 Euro)

    • für nichtrentenberechtigte Beschädigte:

      • 1.745,00 Euro, wenn der Tod die Folge einer Schädigung ist (ab 01.07.17: 1,778 Euro)

    Vom Bestattungsgeld werden zunächst die Kosten der Bestattung an den gezahlt, der die Bestattung besorgt hat. Das gilt auch, wenn die Kosten der Bestattung aus öffentlichen Mitteln bestritten worden sind.
     Bleibt ein Überschuß, so sind nacheinander der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Stiefeltern, die Pflegeeltern, die Enkel, die Großeltern, die Geschwister und die Geschwisterkinder bezugsberechtigt, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.

    Fehlen solche Berechtigte, so wird der Überschuss nicht ausgezahlt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau gehört zum Landkreis Kaiserslautern und umfasst die Ortsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Gerhardsbrunn, Lambsborn, Langwieden und Martinshöhe.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Am Rathaus 2

    66892 Bruchmühlbach-Miesau

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr ; Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vgbm.de

    Telefon Festnetz: 06372 922-000

    Fax: 06372 922-2990

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 03.04.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde
    • Rechnung über Bestattungskosten

    Formulare

    Die Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    • Sie haben die Bestattungskosten getragen
    • Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt und für das ihm im Zeitpunkt des Todes Rente zuerkannt war.
       

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Bestattungskosten bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bestattungskosten werden auf Antrag in der Regel sofort ausgezahlt.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zu gewährende Leistungen (z.B. Sterbegeld  aus der Krankenversicherung oder der Beamtenversorgung) werden auf das Bestattungsgeld angerechnet.
    • Stirbt ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung außerhalb seines ständigen Wohnsitzes, so werden die notwendigen Kosten für die Leichenüberführung erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Tod während eines Aufenthalts im Ausland eingetreten ist. In diesem Fall können Sie jedoch eine Beihilfe beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 09.06.2017

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2013

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Heilbehandlung, Schädigung, Tod, Leichenüberführung, Rente, Bestattungsgeld, Bestattung, Beschädigter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020