Bestattungsgeld für Kriegsopfer
Beschreibung
Stirbt ein Beschädigter oder ein Hinterbliebener, so können Sie als Angehörige ein Bestattungsgeld erhalten, wenn die verstorbene Person zuvor Anspruch auf Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz hatte.
Das Bestattungsgeld soll dazu dienen, einen Teil der Bestattungskosten zu decken.
Hinweise für Worms: Bestattungskosten - Kostenübernahme
Bestattungskosten
Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden gemäß § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist der Sozialhilfeträger, welcher für die/den Verstorbene/Verstorbenen bis zum Tode Sozialhilfe (SGB XII) geleistet hat. In anderen Fällen ist es der für den Sterbeort (nicht Wohnort) zuständige Sozialhilfeträger.
Eine Gewährung der Leistung für eine einfache und würdige Bestattung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn
- der Antragssteller zum Tragen der Bestattungskosten verpflichtet ist,
- dem Verpflichteten nicht zu gemutet werden kann, die Kosten aus seinem Einkommen und Vermögen zu tragen,
- die/der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat und
- die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind.
Verpflichtet im Sinne der Sozialhilfe sind beispielsweise Erben des Verstorbenen und nachrangig gemäß dem bürgerlichen Unterhaltsrecht insbesondere Ehepartner oder Lebenspartner und Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder).
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Heilfürsorge, Beerdigung, Kriegsopferfürsorge, Rente, Kriegsversehrt, Todesfall, Bestattung, Versorgung