Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

    Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Hat Ihr Kind eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht? Ist seine Teilhabe an der Gesellschaft daher eingeschränkt? Dann kann eine Eingliederungshilfe helfen. 

    Beschreibung

    Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Die Eingliederungshilfe unterstützt Kinder und junge Menschen mit Behinderungen, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung. 

    Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt: 

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    Eingliederungshilfen können so aussehen: 

    • in ambulanter Form, außerhalb stationärer Einrichtungen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
    • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
    • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen
    • die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen; nach § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)

    Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein. 

    Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 
     

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Seit dem 1.7.2020 ist für die Bearbeitung und Gewährung aller Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger, seelischer und körperlicher Behinderung (gemäß Leistungsgesetzes des SGB VIII und des SGB IX) nicht länger das Amt 13 - Sozialamt - zuständig. Die Zuständigkeit geht in die Sachbearbeitung des Amtes 12 - Jugend und Familie - über. 

    Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bittet freundlich darum, diese Umstrukturierung zu berücksichtigen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Wirtschaftliche Jugendhilfe und Eingliederungshilfe (Fachbereich 12-01)

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06561 15-1013

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    KiTa-Bericht_Integrationshilfe
    KiTa-Bericht_ohne Integrationshilfe
    Schulbericht_heilpädagogische Förderung
    Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII
    Schulbericht_Integrationshilfe

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Soziale Dienste (Fachbereich 12-03)

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06561 15-1013

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII
    KiTa-Bericht_Integrationshilfe
    KiTa-Bericht_ohne Integrationshilfe
    Schulbericht_Integrationshilfe
    Schulbericht_heilpädagogische Förderung

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    • Antrag (s. Formular) bei Hilfen nach § 35 a SGB 8 oder formloser schriftlicher Antrag mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten

    • Bescheinigungen eines Facharztes, SPZ Gutachten und/ oder weitere aussagekräftige medizinische Unterlagen

    Formulare

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    • Sie können einen formlosen schriftlichen Antrag mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten verwenden.

    • Bei Hilfen nach § 35 a SGB VIII kann das hinterlegte Formular verwendet werden.

    Voraussetzungen

    • Anspruchsberechtigt sind die junge Menschen. Sie können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag stellen.
    • Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihrer gesetzlichen Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
    • Ihr Kind hat eine seelische Behinderung oder ist davon bedroht. Der Zustand dauert wahrscheinlich länger als 6 Monate. 
    • Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für Ihr Kind beeinträchtigt.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    • Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn:

      • sie eine körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigung oder eine Sinnesbeeinträchtigung haben und der Körperzustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht
      • dadurch muss die Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate gehindert werden

    • Bescheinigungen eines Facharztes, SPZ Gutachten und/ oder weitere aussagekräftige medizinische Unterlagen zu der Beeinträchtigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zur zuständigen Stelle auf. 
    • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Dies können ergänzend oder in Kombination auch eine Hilfe zur Erziehung oder Hilfen weiterer bzw. anderer Rehabilitationsträger sein. 
    • Eingliederungshilfen können nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Ggfs. wird ergänzend ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
    • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe.  
    • Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe.  

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    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Die Beratungskraft entscheidet in einem persönlichen Gespräch, welche Leistungen der Eingliederungshilfe aus den Kategorien

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

    möglich sind.

    • Eingliederungshilfe muss schriftlich von den Sorgeberechtigten beantragt werden;
    • im Rahmen der Antragsprüfung werden die eingereichten Unterlagen überprüft und ggf. weitere Stellungnahmen von Ärzten, Schulen und Kitas eingeholt
    • Für Hilfen nach dem SGB 9 erfolgt zudem ein persönliches Treffen mit den Familien zum Kennenlernen
    • Im Anschluss erfolgt eine Gesamt-/ oder Hilfeplanung je nach begehrter Hilfe, in der abschließend über die Bewilligung der Hilfe entschieden wird
    • Bei mehreren gleichartigen und zur Verfügung stehenden Leistungen besteht ein Wunsch und Wahlrecht der Sorgeberechtigten
    • Die Entscheidungen der Eingliederungshilfe sind immer Einzelfallentscheidungen abhängig von der Beeinträchtigung und der sich daraus ergebenden Teilhabebeeinträchtigung des Kindes

    Kosten

    Eingliederungshilfen in ambulanter Form sind kostenfrei. Ambulant sind zum Beispiel Schulbegleitungen. 
    Bei teil- oder vollstationären Eingliederungshilfen in Tageseinrichtungen, bei Pflegepersonen oder in Einrichtungen über Tag und Nacht müssen Sie sich im angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Stichwörter

    Teilhabe, Soziale Rehabilitation, Hilfen zur Erziehung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English