Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.
Beschreibung
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine
- Angststörung,
- Depression,
- Psychose,
- Autismus,
- ADHS oder
- eine Essstörung
sein.
Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel
- ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
- Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
- Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,
die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Seit dem 1.7.2020 ist für die Bearbeitung und Gewährung aller Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger, seelischer und körperlicher Behinderung (gemäß Leistungsgesetzes des SGB VIII und des SGB IX) nicht länger das Amt 13 – Sozialamt - zuständig. Die Zuständigkeit geht in die Sachbearbeitung des Amtes 12 – Jugend und Familie – über.
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bittet freundlich darum, diese Umstrukturierung zu berücksichtigen.
Seit dem 1.7.2020 ist für die Bearbeitung und Gewährung aller Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit geistiger, seelischer und körperlicher Behinderung (gemäß Leistungsgesetzes des SGB VIII und des SGB IX) nicht länger das Amt 13 - Sozialamt - zuständig. Die Zuständigkeit geht in die Sachbearbeitung des Amtes 12 - Jugend und Familie - über.
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm bittet freundlich darum, diese Umstrukturierung zu berücksichtigen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Wirtschaftliche Jugendhilfe und Eingliederungshilfe (Fachbereich 12-01)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Laura Hauer
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-3630
E-Mail: hauer.laura@bitburg-pruem.de
Herr Alois Brück
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1012
E-Mail: brueck.alois@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-3620
Frau Selina Behnke
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06561 15-3644
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: behnke.selina@bitburg-pruem.de
Herr Philipp Rhein
Besucheranschrift
E-Mail: rhein.philipp@bitburg-pruem.de
Fax: 06561 15-1013
Telefon Festnetz: 06561 15-2520
Frau Irmgard Trenzen
Besucheranschrift
E-Mail: trenzen.irmgard@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-3631
Fax: 06561 15-1013
Frau Sylvia Heinemann
Besucheranschrift
E-Mail: heinemann.sylvia@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-3621
Fax: 06561 15-1013
Internet
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Soziale Dienste (Fachbereich 12-03)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katharina Adams
Besucheranschrift
Fax: 06561 15-1013
E-Mail: adams.katharina@bitburg-pruem.de
Telefon Festnetz: 06561 15-2610
Frau Kathrin Schneider
Frau Daniela Schneider
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Antrag (s. Formular) bei Hilfen nach § 35 a SGB 8 oder formloser schriftlicher Antrag mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten
- Bescheinigungen eines Facharztes, SPZ Gutachten und/ oder weitere aussagekräftige medizinische Unterlagen
- Antrag (s. Formular) bei Hilfen nach § 35 a SGB 8 oder formloser schriftlicher Antrag mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten
- Bescheinigungen eines Facharztes, SPZ Gutachten und/ oder weitere aussagekräftige medizinische Unterlagen
Formulare
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Sie können einen formlosen schriftlichen Antrag mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten verwenden.
- Bei Hilfen nach § 35 a SGB VIII kann das hinterlegte Formular verwendet werden.
- Sie können einen formlosen schriftlichen Antrag mit der Unterschrift aller Erziehungsberechtigten verwenden.
- Bei Hilfen nach § 35 a SGB VIII kann das hinterlegte Formular verwendet werden.
Voraussetzungen
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
- Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn:
- sie eine körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigung oder eine Sinnesbeeinträchtigung haben und der Körperzustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht
- dadurch muss die Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate gehindert werden
- Bescheinigungen eines Facharztes, SPZ Gutachten und/ oder weitere aussagekräftige medizinische Unterlagen zu der Beeinträchtigung
- Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn:
- sie eine körperliche, seelische, geistige Beeinträchtigung oder eine Sinnesbeeinträchtigung haben und der Körperzustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht
- dadurch muss die Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate gehindert werden
- Bescheinigungen eines Facharztes, SPZ Gutachten und/ oder weitere aussagekräftige medizinische Unterlagen zu der Beeinträchtigung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Die Beratungskraft entscheidet in einem persönlichen Gespräch, welche Leistungen der Eingliederungshilfe aus den Kategorien
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
möglich sind.
- Eingliederungshilfe muss schriftlich von den Sorgeberechtigten beantragt werden;
- im Rahmen der Antragsprüfung werden die eingereichten Unterlagen überprüft und ggf. weitere Stellungnahmen von Ärzten, Schulen und Kitas eingeholt
- Für Hilfen nach dem SGB 9 erfolgt zudem ein persönliches Treffen mit den Familien zum Kennenlernen
- Im Anschluss erfolgt eine Gesamt-/ oder Hilfeplanung je nach begehrter Hilfe, in der abschließend über die Bewilligung der Hilfe entschieden wird
- Bei mehreren gleichartigen und zur Verfügung stehenden Leistungen besteht ein Wunsch und Wahlrecht der Sorgeberechtigten
- Die Entscheidungen der Eingliederungshilfe sind immer Einzelfallentscheidungen abhängig von der Beeinträchtigung und der sich daraus ergebenden Teilhabebeeinträchtigung des Kindes
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Die Beratungskraft entscheidet in einem persönlichen Gespräch, welche Leistungen der Eingliederungshilfe aus den Kategorien
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
möglich sind.
- Eingliederungshilfe muss schriftlich von den Sorgeberechtigten beantragt werden;
- im Rahmen der Antragsprüfung werden die eingereichten Unterlagen überprüft und ggf. weitere Stellungnahmen von Ärzten, Schulen und Kitas eingeholt
- Für Hilfen nach dem SGB 9 erfolgt zudem ein persönliches Treffen mit den Familien zum Kennenlernen
- Im Anschluss erfolgt eine Gesamt-/ oder Hilfeplanung je nach begehrter Hilfe, in der abschließend über die Bewilligung der Hilfe entschieden wird
- Bei mehreren gleichartigen und zur Verfügung stehenden Leistungen besteht ein Wunsch und Wahlrecht der Sorgeberechtigten
- Die Entscheidungen der Eingliederungshilfe sind immer Einzelfallentscheidungen abhängig von der Beeinträchtigung und der sich daraus ergebenden Teilhabebeeinträchtigung des Kindes
Hinweise (Besonderheiten)
Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)  am 11.07.2024
Stichwörter
Teilhabe, Psychologische Hilfe Kinder, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Erziehung, Psychologische Hilfe Jugendliche, Jugendliche, Soziale Rehabilitation, Kinder, Eingliederungshilfe Jugendliche, Junge Menschen, Integrationshilfe, Seelische Gesundheit, Eingliederungshilfe Kinder, Beeinträchtigung
Metainformation
- Ursprungsportal: Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
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