Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

    Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.

    Beschreibung

    Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

    • Angststörung,
    • Depression,
    • Psychose,
    • Autismus,
    • ADHS oder
    • eine Essstörung

    sein. 

    Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

    Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

    Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur sozialen Teilhabe

    Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

    • ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
    • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
    • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,

    die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).

    zuständige Stelle

    Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis

    Bei Fragen finanzieller Art können Sie sich an die Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe wenden.

    Die hausinterne Zuständigkeit in der wirtschaftlichen Jugendhilfe richtet sich nach dem Wohnort der sorgeberechtigten Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils. Bei Vollzeitpflegestellen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Pflegefamilie. 

    Bei Fragen finanzieller Art können Sie sich an die Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe wenden.

    Die hausinterne Zuständigkeit in der wirtschaftlichen Jugendhilfe richtet sich nach dem Wohnort der sorgeberechtigten Eltern bzw. des sorgeberechtigten Elternteils. Bei Vollzeitpflegestellen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort der Pflegefamilie. 

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Insel Silberau 1

    56130 Bad Ems

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02603 972-0

    Fax: 02603 972-199

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, LK_Rhein-Lahn)

    Technisch geändert am 23.12.2024 (von: Webservice, LK_Rhein-Lahn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)  am 11.07.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.11.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 07.11.2024 (von: Behschnitt, Rahel)

    Stichwörter

    Teilhabe, Psychologische Hilfe Kinder, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Erziehung, Psychologische Hilfe Jugendliche, Jugendliche, Soziale Rehabilitation, Kinder, Eingliederungshilfe Jugendliche, Junge Menschen, Integrationshilfe, Seelische Gesundheit, Eingliederungshilfe Kinder, Beeinträchtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)