Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung

    Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

    Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.

    Beschreibung

    Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

    • Angststörung,
    • Depression,
    • Psychose,
    • Autismus,
    • ADHS oder
    • eine Essstörung

    sein. 

    Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.

    Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.

    Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:

    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
    • Leistungen zur sozialen Teilhabe

    Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel

    • ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
    • Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
    • Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,

    die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).

    zuständige Stelle

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Team "Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII"

    Integrationshilfe, Heilpädagogik

    Tel. 0261/108-141
    Tel. 0261/108-261

    Frühförderung, Legasthenie, Dyskalkulie

    Tel. 0261/108-374
    Tel. 0261/108-593

    E-Mail:  eingliederungshilfe35a@kvmyk.de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.2. / Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Mo. - Fr. 8.30 Uhr bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0261 35860

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Kontaktperson

    Formulare

    Kinder: Antrag auf Hilfe zur Erziehung

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.1 / Kinder, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.1.52 / Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr.

    Kontakt

    Fax: 0261 35860

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Kontaktperson

    • Allgemeiner Sozialdienst
      Postanschrift

      Bahnhofstraße 9

      56068 Koblenz

      E-Mail: asd@kvmyk.de

    • Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII
      Postanschrift

      Bahnhofstraße 9

      56068 Koblenz

      Telefon Festnetz: 0261 108-141

      E-Mail: eingliederungshilfe35a@kvmyk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz

    Unterstützung können Sie in Form von Frühförderung, ambulanten Hilfen (wie zum Beispiel Integrationshilfen für Kindertagesstätten oder Schulen) erhalten.

    Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

    Die sozialpädagogische Diagnostik zur Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung erfolgt durch das Jugendamt. Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung bei uns vorzulegen:

    • Fachärztliche Gutachten/Diagnostik/Berichte (Diagnose nach ICD-10 Kriterien, IQ-Testung und eine Stellungnahme zur Teilhabebeeinträchtigung)
    • Berichte des Therapeuten (bei Logopädie oder Ergotherapie)
    • Bericht Frühförderzentrum
    • Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
    • Kopie der letzten 3 Zeugnisse (falls vorhanden)
    • Kopie Sonderpädagogisches Gutachten (falls vorhanden)

    Außerdem bitten wir um Übersendung des entsprechenden Antrags, sowie der entsprechenden Fragebögen und der Schweigepflichtsentbindung welche Sie von den unten genannten Ansprechpartnern erhalten. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 04.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Soziale Rehabilitation, Hilfen zur Erziehung, Teilhabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English