Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
Wenn Ihr Kind eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen.
Beschreibung
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine
- Angststörung,
- Depression,
- Psychose,
- Autismus,
- ADHS oder
- eine Essstörung
sein.
Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Anspruchsberechtigte junge Menschen können ab dem vollendeten 15. Lebensjahr einen Antrag selbst stellen. Vor dem vollendeten 15. Lebensjahr stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel
- ambulant, außerhalb stationärer Einrichtungen, beispielsweise eine Schulbegleitung,
- Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen,
- Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstige Wohnformen,
die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen).
zuständige Stelle
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Team "Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII"
Integrationshilfe, Heilpädagogik
Tel. 0261/108-141
Tel. 0261/108-261
Frühförderung, Legasthenie, Dyskalkulie
Tel. 0261/108-374
Tel. 0261/108-593
E-Mail: eingliederungshilfe35a@kvmyk.de
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.2. / Soziales
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Mo. - Fr. 8.30 Uhr bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Fax: 0261 35860
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Kontaktperson
Eingliederungshilfe
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Telefon Festnetz: 0261 108-766
E-Mail: eingliederungshilfe@kvmyk.de
Formulare
Kinder: Antrag auf Hilfe zur Erziehung
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.1 / Kinder, Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
Allgemeiner Sozialdienst
Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII
Internet
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.1.52 / Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr.
Kontakt
Fax: 0261 35860
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Kontaktperson
Allgemeiner Sozialdienst
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
E-Mail: asd@kvmyk.de
Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
56068 Koblenz
Telefon Festnetz: 0261 108-141
E-Mail: eingliederungshilfe35a@kvmyk.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Mayen-Koblenz: Spezielle Hinweise für Kreis Mayen-Koblenz
Unterstützung können Sie in Form von Frühförderung, ambulanten Hilfen (wie zum Beispiel Integrationshilfen für Kindertagesstätten oder Schulen) erhalten.
Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die sozialpädagogische Diagnostik zur Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung erfolgt durch das Jugendamt. Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung bei uns vorzulegen:
- Fachärztliche Gutachten/Diagnostik/Berichte (Diagnose nach ICD-10 Kriterien, IQ-Testung und eine Stellungnahme zur Teilhabebeeinträchtigung)
- Berichte des Therapeuten (bei Logopädie oder Ergotherapie)
- Bericht Frühförderzentrum
- Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden)
- Kopie der letzten 3 Zeugnisse (falls vorhanden)
- Kopie Sonderpädagogisches Gutachten (falls vorhanden)
Außerdem bitten wir um Übersendung des entsprechenden Antrags, sowie der entsprechenden Fragebögen und der Schweigepflichtsentbindung welche Sie von den unten genannten Ansprechpartnern erhalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für sie zuständig ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 04.01.2023
Stichwörter
Soziale Rehabilitation, Hilfen zur Erziehung, Teilhabe