Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärztin/Arzt Entgegennahme

    Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärtin oder Arzt abgeben

    Beschreibung

    Auf die Approbation können Sie durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten ("Rückgabe"). Ein Grund für einen solchen Schritt kann sein, dass Sie einen anderen Beruf (z.B. nach Zweitstudium) ergreifen möchten oder Sie wollen die Tätigkeit, z.B. aus Altersgründen, nicht mehr ausüben.

    Mit dem Verzicht auf die Approbation geben Sie sowohl die Berechtigung zur Ausübung des Berufs als auch die Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung auf.

    Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
    Deutschhausplatz 3
    55116 Mainz

    Telefon: 06131 28822-0
    Fax:        06131 28822-88
    E-Mail:   kammer@laek-rlp.de

    Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
    Deutschhausplatz 3
    55116 Mainz

    Telefon: 06131 28822-0
    Fax:        06131 28822-88
    E-Mail:   kammer@laek-rlp.de

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer

    Aktuelles

    Die Stadt Speyer ist eine kreisfreie Stadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Maximilianstraße 100

    67346 Speyer

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stadt-speyer.de

    Telefon Festnetz: 06232 14-0

    Fax: 06232 14-2458

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 24.11.2018 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Webservice, ST_Speyer)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Approbationsurkunde (Original)
    • schriftliche Verzichtserklärung mit genauem Datum, zu dem der Verzicht auf die Approbation wirksam werden soll
      • Der Zeitpunkt darf nicht in der Vergangenheit liegen. Eine rückwirkende Verzichtserklärung ist nicht möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie eine schriftliche Verzichtserklärung an die zuständige Stelle.

    Die Approbationsurkunde wird von der Behörde als ungültig gekennzeichnet und dann an den Urkundeninhaber zurückgesandt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Berufserlaubnis, Rückgabe, Berufsausbildung, Lizenzen, Berufsanerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)