Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärztin/Arzt Entgegennahme

    Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärtin oder Arzt abgeben

    Wenn Sie auf die Approbation als Arzt verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.

    Beschreibung

    Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.

    Ansprechpartner

    Für Kerschenbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Schriftliche Verzichtserklärung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein

    Fristen

    Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2013

    Technisch geändert am 28.02.2025

    Stichwörter

    Berufsanerkennung, Lizenzen, Rückgabe, Berufsausbildung, Berufserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020