Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärtin oder Arzt abgeben
Wenn Sie auf die Approbation als Arzt verzichten wollen, bedarf es einer schriftlichen Erklärung an die zuständige Behörde.
Beschreibung
Auf die Approbation kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden. Ein Verzicht, der unter einer Bedingung erklärt wird, ist unwirksam.
Ansprechpartner
Für Kerschenbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Schriftliche Verzichtserklärung
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Es gibt keine Voraussetzungen für diese Verwaltungsleistung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie reichen Ihre schriftliche Verzichtserklärung bei der zuständigen Stelle ein
Fristen
Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie den Approbationsverzicht schriftlich erklärt haben, wird die zuständige Stelle diesen zeitnah bearbeiten. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Berufsanerkennung, Lizenzen, Rückgabe, Berufsausbildung, Berufserlaubnis