Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärtin oder Arzt abgeben
Beschreibung
Auf die Approbation können Sie durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten ("Rückgabe"). Ein Grund für einen solchen Schritt kann sein, dass Sie einen anderen Beruf (z.B. nach Zweitstudium) ergreifen möchten oder Sie wollen die Tätigkeit, z.B. aus Altersgründen, nicht mehr ausüben.
Mit dem Verzicht auf die Approbation geben Sie sowohl die Berechtigung zur Ausübung des Berufs als auch die Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung auf.
Ansprechpartner
Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde (Original)
- schriftliche Verzichtserklärung mit genauem Datum, zu dem der Verzicht auf die Approbation wirksam werden soll
- Der Zeitpunkt darf nicht in der Vergangenheit liegen. Eine rückwirkende Verzichtserklärung ist nicht möglich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie eine schriftliche Verzichtserklärung an die zuständige Stelle.
Die Approbationsurkunde wird von der Behörde als ungültig gekennzeichnet und dann an den Urkundeninhaber zurückgesandt.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Berufserlaubnis, Rückgabe, Berufsausbildung, Lizenzen, Berufsanerkennung