Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärztin/Arzt Entgegennahme

    Verzichtserklärung auf die Approbation als Ärtin oder Arzt abgeben

    Beschreibung

    Auf die Approbation können Sie durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten ("Rückgabe"). Ein Grund für einen solchen Schritt kann sein, dass Sie einen anderen Beruf (z.B. nach Zweitstudium) ergreifen möchten oder Sie wollen die Tätigkeit, z.B. aus Altersgründen, nicht mehr ausüben.

    Mit dem Verzicht auf die Approbation geben Sie sowohl die Berechtigung zur Ausübung des Berufs als auch die Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung auf.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Approbationsurkunde (Original)
    • schriftliche Verzichtserklärung mit genauem Datum, zu dem der Verzicht auf die Approbation wirksam werden soll
      • Der Zeitpunkt darf nicht in der Vergangenheit liegen. Eine rückwirkende Verzichtserklärung ist nicht möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie eine schriftliche Verzichtserklärung an die zuständige Stelle.

    Die Approbationsurkunde wird von der Behörde als ungültig gekennzeichnet und dann an den Urkundeninhaber zurückgesandt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2013 (von: Gros, Blanka)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Berufserlaubnis, Rückgabe, Berufsausbildung, Lizenzen, Berufsanerkennung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)