Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Erteilung
    99018023001000

    Approbation als Kinder- und Jugendlichentherapeut beantragen

    Wenn Sie in Deutschland den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

    Beschreibung

    Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut erteilt werden, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

    Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

    Zuständigkeit

    Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Dienstort Mainz ist für die Approbationen der Personen zuständig, welche ihre Ausbildung in Rheinland-Pfalz abgeschlossen haben.

    Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Dienstort Koblenz ist für die Approbationen der Personen zuständig, welche ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20

    56073 Koblenz

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2010

    Technisch geändert am 06.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schießgartenstraße 6

    55116 Mainz

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    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2013

    Technisch geändert am 12.08.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis
    • Geburtsurkunde oder ein aktueller Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
    • ggf. Heiratsurkunde/eingetragene Lebenspartnerschaft (Nachweis bei Namensänderung)
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Bundeszentralregisterauszug, der nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf (Belegart O)
    • Zeugnis über staatliche Prüfung für Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten
    • Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
    • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:

    • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die Staatliche Prüfung bestanden haben,
    • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
    • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Approbation können Sie bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.

    • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
    • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen sowie, ob damit die gesetzlichen Voraussetzungen hinreichend nachgewiesen werden können.
    • Fehlende oder nicht ausreichend erbrachte Nachweise werden von der zuständigen Approbationsbehörde ggf. nachgefordert.
    • Die zuständige Approbationsbehörde prüft die Approbationsvoraussetzungen.
    • Nach positivem Abschluss der Prüfung wird Ihnen eine Approbationsurkunde entweder gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt oder mit Zustellungsurkunde zugestellt.

    In Rheinland-Pfalz wird die Approbationsurkunde ausschließlich gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Approbation als Kinder- und Jugendlichentherapeut beantragen

    In Rheinland-Pfalz wird die Approbationsurkunde ausschließlich gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt.

    Fristen

    Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder. 

    Sobald die Antragsunterlagen vollständig der anerkenneden Stelle vorliegen, beträgt die Bearbeitungsdauer ca. zwei Arbeitswochen.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Approbation als Kinder- und Jugendlichentherapeut beantragen

    Sobald die Antragsunterlagen vollständig der anerkenneden Stelle vorliegen, beträgt die Bearbeitungsdauer ca. zwei Arbeitswochen.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    200,00 EUR

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Approbation als Kinder- und Jugendlichentherapeut beantragen

    200,00 EUR

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 10.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 14.11.2013

    Technisch geändert am 26.05.2025

    Stichwörter

    Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020