Approbation als Arzt Erteilung
    99018001001000

    Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen

    Wenn Sie in Deutschland den ärztlichen Beruf ohne Einschränkungen ausüben wollen, benötigen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

    Beschreibung

    Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

    Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

    Zuständigkeit

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Dienstort Koblenz

    Ansprechpartner

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20
    56073 Koblenz

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2010
    Technisch geändert am 06.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Die Approbation als Ärztin oder als Arzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:

    •           sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt

    •           nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,

    •           über einen erfolgreichen Abschluss der ärztlichen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland (6-jähriges Medizinstudium) verfügen,

    •           über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Verwaltungsgerichtliche Klage
    • Widerspruch (je nach Bundesland)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Approbation inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein
    • Im weiteren Verfahren werden Sie innerhalb von vier Wochen darüber benachrichtigt, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
    • Nach erfolgter Approbation wird Ihnen eine Approbationsurkunde zugestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2013
    Technisch geändert am 26.05.2025

    Stichwörter

    Arzt, Approbation, Berufsausübung, Ärztin, Medizin, Humanmedizin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020