Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Yvonne Weiß
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Hausanschrift
Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-202
E-Mail: standesamt@vgog.de
Internet
Weitere Informationen
Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: 06373 504-227
Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-225
Telefon Festnetz: 06373 504-228
Telefon Festnetz: 06373 504-226
E-Mail: bb-gm@vgog.de
Kontaktperson
Frau Bettina Hinkelmann-Winter
Herr Torsten Rudolph
Internet
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.2 Bübü Schönenberg-Kübelberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00 Samstag 10:00 - 12:00 Im 2-Wochen-Rhythmus an geraden KW
Kontakt
Telefon Festnetz: 06373 504-211
Telefon Festnetz: 06373 504-212
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
Telefon Festnetz: 06373 504-215
Telefon Festnetz: 06373 504-213
Telefon Festnetz: 06373 504-214
E-Mail: bb@vgog.de
Kontaktperson
Frau Barbara Kattler
Frau Anja Mootz
Frau Angela Schramm
Internet
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.3 Bübü Waldmohr
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: 06373 504-221
Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-220
E-Mail: bb-wm@vgog.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde oder
- Sorgesrechtsnachweis
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Kind führt bereits einen Namen
- Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
- wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz