• Jockgrim (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens

Beschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt.

Ansprechpartner

Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim

Aktuelles

Die Verbandsgemeinde Jockgrim gehört zum Landkreis Germersheim und umfasst die Ortsgemeinden Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern.

Beschreibung

Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen "„Villa Sommer“" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.

Adresse

Hausanschrift

Untere Buchstraße 22

76751 Jockgrim

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 7271 599-0

Fax: +49 7271 599-115

E-Mail: info@vg-jockgrim.de

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Kontaktlos bezahlen, Paypal, giropay, Überweisung/Zahlschein

Bankverbindung

Verbandsgemeindekasse Jockgrim

Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

IBAN: DE86 5489 1300 0081 0785 05

BIC: GENODE61BZA

Bankinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG

Verbandsgemeindekasse Jockgrim

Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

IBAN: DE41 5485 0010 0006 0096 41

BIC: SOLADES1SUW

Bankinstitut: SparkasseSüdpfalz

Verbandsgemeindekasse Jockgrim

Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

IBAN: DE57 5486 2500 0007 1900 00

BIC: GENODE61SUW

Bankinstitut: VR Bank Südpfalz eG

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Fachbereich Bürgerdienste

Adresse

Hausanschrift

Untere Buchstraße 22

76751 Jockgrim

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 26.08.2023

Technisch geändert am 08.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Eheurkunde oder
  • Sorgesrechtsnachweis

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Voraussetzungen

  • Kind führt bereits einen Namen
  • Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
  • wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

Fristen

Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 24.10.2013

Technisch geändert am 01.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020