Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Hauenstein
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-3501
Fax: 06322 935-3599
E-Mail: standesamt@bad-duerkheim.de
Frau Nadine Kästner
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-3599
E-Mail: standesamt@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-3504
Frau Marion Rodach
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-3599
Telefon Festnetz: 06322 935-3503
E-Mail: standesamt@bad-duerkheim.de
Internet
Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.4 - Personenstands- und Bestattungswesen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Hauenstein
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-3599
Telefon Festnetz: 06322 935-3501
E-Mail: standesamt@bad-duerkheim.de
Frau Nadine Kästner
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-3504
E-Mail: standesamt@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-3599
Frau Marion Rodach
Besucheranschrift
E-Mail: standesamt@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-3599
Telefon Festnetz: 06322 935-3503
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde oder
- Sorgesrechtsnachweis
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Kind führt bereits einen Namen
- Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
- wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz