Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 4 Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Verwaltung: Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Bad Ems: Montag: 08:30 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr jeden dritten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Nassau Montag: 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bettina Fritz
Herr Thomas Gohmann
Frau Silke Hausen
Herr Lars Hilgert
Postanschrift
Bleichstraße 1
56130 Bad Ems
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02603 793-438
Fax: 02603 793-477
E-Mail: l.hilgert@vgben.de
Frau Kerstin Steinhäuser
Internet
Verbandsgemeinde Aar-Einrich - Abt. 2 - Ordnungsabteilung
Adresse
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Postanschrift
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Apel
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Telefon Festnetz: 06486 9179-206
E-Mail: p.apel@vg-aar-einrich.de
Frau Nadine Kusber
Hausanschrift
Postanschrift
Burgstraße 1
56368 Katzenelnbogen
Telefon Festnetz: 06486 9179-215
E-Mail: n.kusber@vg-aar-einrich.de
Frau Anne Stendenbach
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Telefon Festnetz: 06486 9179-204
E-Mail: a.stendenbach@vg-aar-einrich.de
Frau Klaudia Thomas
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Telefon Festnetz: 06486 9179-205
E-Mail: k.thomas@vg-aar-einrich.de
Frau Lisa Winkler
Postanschrift
Austraße 4
65623 Hahnstätten
Telefon Festnetz: 06486 9179-211
E-Mail: l.winkler@vg-aar-einrich.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde oder
- Sorgesrechtsnachweis
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Voraussetzungen
- Kind führt bereits einen Namen
- Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
- wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz