Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
Beschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz:
Michael Gräf
Standesbeamter
Tel.: 0261/129 1777
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz:
Michael Gräf
Standesbeamter
Tel.: 0261/129 1777
Eva Hermann
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1773
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Geburten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.:  08:30 -12:00 Uhr Mi.:                  08:30 -16:00 Uhr Fr.:                   geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt.koblenz.de
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Michael Gräf
Tel.: 0261/ 129 1777
Isabell Bröder
Tel.: 0261/ 129 1773
Manuela Theise
Tel.: 0261/ 129 1778
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
Weitere Kontaktdaten:
E-Mail:standesamt@stadt.koblenz.de
Fax:
0261/129 1750
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde oder
- Sorgesrechtsnachweis
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Bitte setzen Sie sich bezüglich der notwendigen Unterlagen und der Terminvereinbarung vorab mit den zuständigen Mitarbeitern in Verbindung.
Bitte setzen Sie sich bezüglich der notwendigen Unterlagen und der Terminvereinbarung vorab mit den zuständigen Mitarbeitern in Verbindung.
Voraussetzungen
- Kind führt bereits einen Namen
- Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
- wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden. Mit Eingang beim Standesamt des Geburtseintrages wird die Namensänderung wirksam.
Vom Geburtsstandesamt erhalten Sie auf Antrag eine aktuelle Geburtsurkunde und/oder eine Bescheinigung über die Namensänderung (mit Datum der Wirksamkeit)
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden. Mit Eingang beim Standesamt des Geburtseintrages wird die Namensänderung wirksam.
Vom Geburtsstandesamt erhalten Sie auf Antrag eine aktuelle Geburtsurkunde und/oder eine Bescheinigung über die Namensänderung (mit Datum der Wirksamkeit)
Fristen
Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.
Kosten
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Gebühren für die Namenserklärung belaufen sich auf 24,00 Euro. Eine aktuelle Geburtsurkunde bzw. eine Bescheinigung über die Namensänderung kostet 12,00 Euro.
Die Gebühren für die Namenserklärung belaufen sich auf 24,00 Euro. Eine aktuelle Geburtsurkunde bzw. eine Bescheinigung über die Namensänderung kostet 12,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz