• Jockgrim (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz)
Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge

Beschreibung

Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile Ihres bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je  nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis abgewandelt wurden.

Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.

Sofern Sie  verheiratet sind, können Sie auch einen  gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder Ihren Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Sie können die Erklärung zur Namensführung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt im Verteilungsverfahren oder dem Standesamt gegenüber abgeben. Handelt es sich um eine Erklärung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes, so ist das Standesamt dafür zuständig, welches das Geburtenregister führt.

Wenn Sie die Erklärung eines gemeinsamen Ehenamens abgeben möchten, ist das Standesamt dafür zuständig, welches das Eheregister führt. Für alle anderen Fälle ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz zuständig.

Ansprechpartner

Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim

Aktuelles

Die Verbandsgemeinde Jockgrim gehört zum Landkreis Germersheim und umfasst die Ortsgemeinden Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern.

Beschreibung

Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen "„Villa Sommer“" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.

Adresse

Hausanschrift

Untere Buchstraße 22

76751 Jockgrim

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 7271 599-0

Fax: +49 7271 599-115

E-Mail: info@vg-jockgrim.de

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung, Kontaktlos bezahlen, Paypal, giropay, Überweisung/Zahlschein

Bankverbindung

Verbandsgemeindekasse Jockgrim

Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

IBAN: DE86 5489 1300 0081 0785 05

BIC: GENODE61BZA

Bankinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG

Verbandsgemeindekasse Jockgrim

Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

IBAN: DE41 5485 0010 0006 0096 41

BIC: SOLADES1SUW

Bankinstitut: SparkasseSüdpfalz

Verbandsgemeindekasse Jockgrim

Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

IBAN: DE57 5486 2500 0007 1900 00

BIC: GENODE61SUW

Bankinstitut: VR Bank Südpfalz eG

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Fachbereich Bürgerdienste

Adresse

Hausanschrift

Untere Buchstraße 22

76751 Jockgrim

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 26.08.2023

Technisch geändert am 08.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reispass
  • Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
  • Registrierschein
  • soweit vorhanden:
    • Spätaussiedlerbescheinigung
    • Vertriebenenausweis

Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, telefonieren Sie am besten vorher mit Ihrem Standesamt.

Voraussetzungen

  • Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
  • Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 24.10.2013

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Ehenamen, Namensänderung, Name annehmen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020