Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
Beschreibung
Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile Ihres bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis abgewandelt wurden.
Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.
Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder Ihren Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen.
Hinweise für Worms: Urkunden aus Personenstandsbüchern
Hier können Sie Urkunden und beglaubigte Abschriften beim Standesamt Worms online bestellen.
Urkunden und Abschriften können Sie auch persönlich im Standesamt Worms beantragen (nur nach vorheriger Terminvereinbarung).
Es werden folgende Urkunden ausgestellt:
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
Beglaubigte Abschriften bzw. beglaubigte Registerausdrucke werden ausgestellt aus folgenden Personenstandsregistern:
- Geburtsregister
- Eheregister
- Lebenspartnerschaftsregister
- Sterberegister
Geburtsurkunden werden auch in gekürzter Form ausgestellt. Sie enthalten dann nur Vor- und Familienname, sowie Tag und Ort der Geburt des Kindes.
Personenstandsurkunden können nur an berechtigte Personen erteilt werden. Sie sind gem. § 62 PStG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Durch Erteilung einer schriftlichen Vollmacht der berechtigten Person können Personenstandsurkunden auch an die in der Vollmacht genannten Personen ausgehändigt werden.
Urkunden können Sie hier online beim Standesamt Worms bestellen.
Durch persönliche Vorsprache erhalten Sie die Urkunde auch sofort beim Standesamt Worms. Hierbei vergessen Sie bitte nicht Ihren Personalausweis/Reisepass, sowie ggf. die oben genannte Vollmacht sowie die Gebühren mitzubringen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie können die Erklärung zur Namensführung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt im Verteilungsverfahren oder dem Standesamt gegenüber abgeben. Handelt es sich um eine Erklärung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes, so ist das Standesamt dafür zuständig, welches das Geburtenregister führt.
Wenn Sie die Erklärung eines gemeinsamen Ehenamens abgeben möchten, ist das Standesamt dafür zuständig, welches das Eheregister führt. Für alle anderen Fälle ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz zuständig.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt
Beschreibung
Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung (PDF)
Besondere Trautermine und Orte
im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"
Urkundenanforderung "Standesamt online"
Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.
Weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden erhalten Sie beim Standesamt Worms telefonisch unter 0 62 41 / 8 53 34 06.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reispass
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
- Registrierschein
- soweit vorhanden:
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Vertriebenenausweis
Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, telefonieren Sie am besten vorher mit Ihrem Standesamt.
Voraussetzungen
- Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
- Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.
Hinweise für Worms: Urkunden aus Personenstandsbüchern
Je Urkunde bzw. je beglaubigter Abschrift ist eine Gebühr von 12,00 Euro zu entrichten.
Jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde, die im selben Arbeitsgang hergestellt werden kann, kostet 6,00 Euro.
Eine Bescheinigung über die Geburtszeit kostet 10,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Namensänderung, Ehenamen, Name annehmen