Familienname Änderung aufgrund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlinge
Beschreibung
Als Vertriebener oder Spätaussiedler können Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre Abkömmlinge Bestandteile Ihres bisherigen Namens ablegen, wenn diese in Deutschland nicht üblich sind. Sie können auch die ursprüngliche Form eines abgewandelten Namens annehmen. Das trifft auf Namen zu, die je nach dem Geschlecht oder dem Verwandschaftsverhältnis abgewandelt wurden.
Weiterhin können Sie auch deutschsprachige Formen Ihres Vor- oder Familiennamens annehmen. Wenn es solche deutschsprachigen Formen nicht gibt, können Sie auch neue Vornamen annehmen.
Sofern Sie verheiratet sind, können Sie auch einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen oder Ihren Familiennamen in einer deutschen Übersetzung annehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie können die Erklärung zur Namensführung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt im Verteilungsverfahren oder dem Standesamt gegenüber abgeben. Handelt es sich um eine Erklärung im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes, so ist das Standesamt dafür zuständig, welches das Geburtenregister führt.
Wenn Sie die Erklärung eines gemeinsamen Ehenamens abgeben möchten, ist das Standesamt dafür zuständig, welches das Eheregister führt. Für alle anderen Fälle ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz zuständig.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Michael Gräf
Standesbeamter
Tel.: 0261/129 1777
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Michael Gräf
Standesbeamter
Tel.: 0261/129 1777
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Eheschließungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.:  08:30 -12:00 Uhr Mi.:                  08:30 -16:00 Uhr Fr.:                   geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt.koblenz.de
Weitere Informationen
Aus Koblenz unter 115 zu erreichen
Ansprechpartner:
Annegret Walldorf
Tel.: 0261/ 129 1780
Marie Scaruppe
Tel.: 0261/ 129 1779
Stadt Koblenz - Geburten
Adresse
Postanschrift
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.:  08:30 -12:00 Uhr Mi.:                  08:30 -16:00 Uhr Fr.:                   geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt.koblenz.de
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Michael Gräf
Tel.: 0261/ 129 1777
Isabell Bröder
Tel.: 0261/ 129 1773
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reispass
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
- Registrierschein
- soweit vorhanden:
- Spätaussiedlerbescheinigung
- Vertriebenenausweis
Möglicherweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, telefonieren Sie am besten vorher mit Ihrem Standesamt.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Für die Namenserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis bzw. früherer (ausländischer) Reisepass
- Geburtsurkunde mit einer im Inland gefertigten deutschen Übersetzung; ggf. nach ISO-Norm
- Registrierschein
- Spätaussiedlerbescheinigung / Registrierschein
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Übersetzungen von einem im Inland beeidigten Übersetzer anzufertigen sind. Geeignete Übersetzer finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de .
Möglichweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, informieren Sie sich am besten im Vorfeld telefonisch beim Standesamt. Sofern der Erklärende der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, wird für die Namenserklärung ein (vereidigter) Dolmetscher benötigt.
Für die Namenserklärung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis bzw. früherer (ausländischer) Reisepass
- Geburtsurkunde mit einer im Inland gefertigten deutschen Übersetzung; ggf. nach ISO-Norm
- Registrierschein
- Spätaussiedlerbescheinigung / Registrierschein
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Übersetzungen von einem im Inland beeidigten Übersetzer anzufertigen sind. Geeignete Übersetzer finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de .
Möglichweise sind in Ihrem konkreten Fall weitere Unterlagen erforderlich. Um dies zu erfahren, informieren Sie sich am besten im Vorfeld telefonisch beim Standesamt. Sofern der Erklärende der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, wird für die Namenserklärung ein (vereidigter) Dolmetscher benötigt.
Voraussetzungen
- Erwerb des Namens nach deutschem Recht. Ihr Name bzw. Namensteile sind nach deutschem Recht unbekannt
- Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. ein Ehegatte oder Abkömmling
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
- Erwerb des Namens nach ausländischem Recht. Ihr Name oder Bestandteile Ihres Namens (z.B. Vatersname) sind dem deutschen Recht unbekannt
- Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. eine Ehegatte oder Abkömmling
- Erwerb des Namens nach ausländischem Recht. Ihr Name oder Bestandteile Ihres Namens (z.B. Vatersname) sind dem deutschen Recht unbekannt
- Vertriebener oder Spätaussiedler bzw. eine Ehegatte oder Abkömmling
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Erklärung über die Namensführung ist gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung können Gebühren anfallen.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Erklärung über die Namensänderung ist nach § 94 BVFG gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung fallen Gebühren in Höhe von 12,00 Euro an.
Die Erklärung über die Namensänderung ist nach § 94 BVFG gebührenfrei. Für die Bescheinigung über die Namensänderung fallen Gebühren in Höhe von 12,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können auf Ihre Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ehenamen, Name annehmen, Namensänderung