Familienname Änderung Kind - Einbenennung
    99083001011008

    Änderung des Familiennamens des Kindes durch Einbenennung oder Rückbenennung beantragen

    Beschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Wörth am Rhein - Personenstand, Staatsangehörigkeit, Bestattungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2
    76744 Wörth am Rhein

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen.

    Kontakt

    E-Mail: info@woerth.de

    Telefon Festnetz: 07271 131-0

    Fax: 07271 131-131

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019
    Technisch geändert am 07.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadt Wörth am Rhein - Gaststätten, Personenstand, Bestattungswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Mozartstraße 2
    76744 Wörth am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: e-gov@woerth.de

    Telefon Festnetz: 07271 131-0

    Fax: 07271 131-131

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2024
    Technisch geändert am 07.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Voraussetzungen

    • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
    • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2013
    Technisch geändert am 31.01.2026

    Stichwörter

    Ehenamen, Name annehmen, Namensänderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020